Arbeits- und Lebensmethodik
| Arbeits- und Lebensmethodik | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Organisationseinheit Freie Universität Berlin/Mathematik und Informatik/Informatik |
|||||
Bereich
|
|||||
| Zugangsvoraussetzungen Keine |
|||||
| Qualifikationsziele Die Studierenden können folgende Methoden zur Weiterentwicklung ihrer personalen Kompetenzen praxisbezogen anwenden, unterschiedliche Formen der Anwendung entwickeln5 und die Angemessenheit ihres Einsatzes beurteilen: das Setzen und konzentrierte Verfolgen konkreter, realistischer, motivierender Ziele; das gezielte Stärken des eigenen Selbstvertrauens; das kommunikative Aufklären eigener und fremder Erwartungen und das Rückmelden der Erfüllung; die günstige Formung der eigenen subjektiven Weltsicht; das Aufdecken und Bearbeiten vormals unbewusster Programme; die Förderung der eigenen Motivation; die Wertepriorisierung und das Ausbalancieren konkurrierender Lebensbereiche |
|||||
| Inhalte Die Studierenden erarbeiten sich die psychologischen Grundlagen der oben genannten Methoden, erlernen die nötigen Einzelheiten der Methoden (z. B. Regeln der Zielsetzung, Feedback-Regeln) und üben konkrete Formen des Einsatzes. Sie diskutieren immer wieder Vor- und Nachteile, sowie typische geschlechtsspezifischer Muster. Sie erlernen und üben konkrete Anwendungen in aktuellen Lebenssituationen. |
|||||
| Lehr- und Lernformen | Aktive Teilnahme | ||||
| Seminaristischer Unterricht 3 SWS verpflichtete Teilnahme |
Regelmäßige Beteiligung |
||||
Aufwand
|
|||||
| Modulprüfung Keine |
|||||
| Differenzierte Bewertung nicht differenzierte Bewertung |
|||||
| Modulsprache Deutsch |
|||||
| Arbeitsaufwand (Stunden) 150 |
|||||
| Leistungspunkte (LP) 5 |
|||||
| Dauer des Moduls Ein Semester |
|||||
| Häufigkeit des Angebots Jedes Wintersemester |
|||||
| Verwendbarkeit Bachelorstudiengang Informatik: Studienbereich ABV (Fachnahe Zusatzqualifikationen), Bachelorstudiengang Mathematik: Studienbereich ABV (Fachnahe Zusatzqualifikationen) |
|||||
| Querverweis zu anderen Studien/Prüfungsordnungen mit dem gleichen Titel |
|||||