Grundlagen des Datenschutzrechts
Grundlagen des Datenschutzrechts | |||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Organisationseinheit Freie Universität Berlin/Mathematik und Informatik/Informatik |
|||||||||||
Bereich
|
|||||||||||
Zugangsvoraussetzungen Keine |
|||||||||||
Qualifikationsziele Die Studierenden verstehen die Ziele, die Funktionen und die Bedeutung des Grundrechts auf Datenschutz in einer digitalisierten Gesellschaft; besitzen einen ersten Überblick über das europäische und deutsche Datenschutzrecht nach der Datenschutz-Grundverordnung; können zentrale Begriffe und Prinzipien des Datenschutzrechts erklären und auf einfache Sachverhalte anwenden; sind in der Lage, die rechtliche Zulässigkeit einer Datenverarbeitung einzuschätzen; kennen ihre Datenschutzrechte und wissen, wie man sie geltend macht; wissen, was bei der datenschutzkonformen Gestaltung von informationstechnischen Systemen zu beachten ist. |
|||||||||||
Inhalte Die Studierenden erlernen den Begriff und Ziele des Datenschutzes. Sie erarbeiten die Geschichte des Datenschutzes und seine verfassungs- und europarechtlichen Grundlagen. Sie setzen sich mit dem Rechtsrahmen auseinander, d. h., EU-Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz, bereichsspezifisches Datenschutzrecht, und sie diskutieren Grundbegriffe und Anwendungsbereich (u. a. personenbezogene Daten, Marktortprinzip). Sie erarbeiten sich die Adressaten datenschutzrechtlicher Pflichten (Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter) und erlernen die Grundprinzipien (u. a. Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung) und Zulässigkeit der Datenverarbeitung (u. a. Einwilligung, Vertrag, berechtigte Interessen). Die Studierenden erarbeiten sich die Betroffenenrechte, d. h. Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Schadenersatz, etc. Sie setzen sich mit technischem Datenschutz auseinander (Privacy by Design, Datensicherheit, Datenschutz-Folgenabschätzung) und diskutieren die Durchsetzung des Datenschutzrechts: Kontrollsystem, Aufsichtsbehörden, Sanktionen, Zertifizierung. |
|||||||||||
Lehr- und Lernformen | Aktive Teilnahme | ||||||||||
Vorlesung 2 SWS Teilnahme empfohlen |
- |
||||||||||
Übung 2 SWS verpflichtete Teilnahme |
Beteiligung an den Diskussionen |
||||||||||
Aufwand
|
|||||||||||
Modulprüfung Mündliche Prüfung (ca. 20 Minuten) oder Klausur (90 Minuten); die Klausur kann auch in Form einer elektronischen Prüfungsleistung (90 Minuten) durchgeführt werden. |
|||||||||||
Differenzierte Bewertung differenzierte Bewertung |
|||||||||||
Modulsprache Deutsch |
|||||||||||
Arbeitsaufwand (Stunden) 180 |
|||||||||||
Leistungspunkte (LP) 6 |
|||||||||||
Dauer des Moduls Ein Semester |
|||||||||||
Häufigkeit des Angebots Jährlich |
|||||||||||
Verwendbarkeit Bachelorstudiengang Informatik, Bachelorstudiengang Informatik für das Lehramt, 30-Leistungspunkte-Modulangebot Informatik im Rahmen anderer Studiengänge, 60-Leistungspunkte-Modulangebot Informatik im Rahmen anderer Studiengänge, Masterstudiengang für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien, Masterstudiengang für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien mit dem Profil Quereinstieg |
|||||||||||
Abänderung in der Modulbeschreibung
|