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Studien- und Prüfungsordnung für den Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung in Bachelorstudiengängen der Freien Universität Berlin

Präambel

Aufgrund von § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Teilgrundordnung (Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat der Akademische Senat der Freien Universität Berlin am 18. April 2018 die folgende Studien- und Prüfungsordnung für den Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung in Bachelorstudiengängen der Freien Universität Berlin erlassen: 1

Anlagen

  • Anlage 1: Modulbeschreibungen
  • Anlage 2: Exemplarischer Studienverlaufsplan (!TODO missing)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des Studienbereichs Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) in Bachelorstudiengängen der Freien Universität Berlin (Studienbereich ABV) und in Ergänzung zur Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin (RSPO) Anforderungen und Verfahren für die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen (Leistungen) im Rahmen des Studienbereichs ABV.

§ 2 Qualifikationsziele

  1. Die Studentinnen und Studenten besitzen überfachliche Schlüsselqualifikationen sowie berufspraktische Zusatzqualifikationen und Erfahrungen, die für die Ausübung qualifikationsadäquater Tätigkeiten auf europäischen und internationalen Arbeitsmärkten relevant sind. Sie sind in der Lage, persönliche Berufseinstiegschancen nach dem Studium zu erkennen und sich zielorientiert im Prozess des lebenslangen Lernens weiterzuentwickeln.
  2. Im Kompetenzbereich Fremdsprachen verfügen die Studentinnen und Studenten über handlungsbezogene Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in Fremdsprachen auf Niveaustufen, die für Tätigkeiten auf dem europäischen und internationalen Arbeitsmarkt förderlich sind.
  3. Im Kompetenzbereich Informations- und Medienkompetenz besitzen die Studentinnen und Studenten die Fähigkeit zur kompetenten Handhabung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien, zum selbst gesteuerten Lernen und Informieren sowie zur begründeten Bewertung von Informationen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Maßstäbe. Sie kennen die Funktionsweisen und beruflichen Anwendungsgebiete der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien und können die Werkzeuge zielgerichtet einsetzen. Sie besitzen einen umfassenden Überblick über elektronisch vorhandene Informationsangebote und beherrschen effiziente Recherchetechniken.
  4. Im Kompetenzbereich Gender- und Diversitykompetenz verfügen die Studentinnen und Studenten über Kenntnisse der Gender Studies sowie der Konzepte Gender Mainstreaming und Managing Diversity. Sie können bezogen auf die Berufspraxis sensibel und kompetent mit Gender- und Diversityfragen umgehen und die Konsequenzen des Geschlechterverhältnisses bzw. der kulturellen Vielfalt im gesellschaftlichen und organisationalen Kontext einschätzen. Sie sind in der Lage, selbstständig Ideen für Veränderungsmöglichkeiten zu entwickeln, können ihre eigenen Werthaltungen und Handlungsmuster reflektiert wahrnehmen und Normierung und Stereotypisierung entgegenwirken.
  5. Im Kompetenzbereich Organisation und Management kennen die Studentinnen und Studenten ökonomische und strukturelle Zusammenhänge in Märkten und Organisationen, die zur Entwicklung eigener Strategien der Problemlösung in der Arbeitswelt relevant sind. Sie besitzen betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse für eine Tätigkeit in Unternehmen, weiteren Institutionen oder in der Selbstständigkeit. Sie verfügen u. a. über Kenntnisse aus den Bereichen Management, Marketing sowie Entrepreneurship und können insbesondere die ökonomische Bedeutung und betriebswirtschaftliche Relevanz von Informations- und Kommunikationstechnologien einschätzen.
  6. Im Kompetenzbereich Kommunikative Kompetenzen verfügen die Studentinnen und Studenten über personale und interpersonelle Kompetenzen sowie Problemlösungsstrategien für unterschiedliche Handlungsfelder. Sie sind in der Lage, Lernprozesse durch effizientes Zeit- und Informationsmanagement zu gestalten und so ihre persönliche Arbeits- und Leistungsfähigkeit in komplexen Anforderungssituationen aufrechtzuerhalten. Sie können praxisbezogene Verhandlungs-, Präsentationsund Moderationsmethoden kontextspezifisch anwenden, besitzen ein reflektiertes Urteilsvermögen und sind in der Lage, in Gruppen und Organisationen selbstständig und konstruktiv zu handeln.
  7. Im Kompetenzbereich Nachhaltige Entwicklung kennen die Studentinnen und Studenten verschiedene Dimensionen und Konzepte von Nachhaltigkeit sowie wesentliche Meilensteine internationaler Vereinbarungen und Strategien in diesem Kontext. Sie können nachhaltige Entwicklung als normatives Leitbild reflektieren. Sie besitzen berufliches Orientierungswissen in den Bereichen Nachhaltigkeitsmanagement und -kommunikation sowie in der Erforschung von nachhaltigkeitsbezogenen Fragestellungen. Sie können dieses Wissen in verschiedenen Handlungsfeldern anwenden. Die Studentinnen und Studenten verfügen über Gestaltungskompetenzen im Sinne des Lern- und Handlungsfelds „Bildung für Nachhaltige Entwicklung“. Sie sind in de Lage, interdisziplinäre Projekte zu diesen Themen zu konzipieren, durchzuführen und auszuwerten.
  8. Im Kompetenzbereich Forschungsorientierung besitzen die Studentinnen und Studenten einen Einblick in die historische Entwicklung der Wissenschaft als gesellschaftliches Teilsystem. Sie können den Prozess der Entstehung und Entwicklung wissenschaftlicher Fächerkulturen und Disziplinen erkennen und erklären. Sie können grundlegende Gütekriterien wissenschaftlichen Wissens im Vergleich mit anderen Formen des Wissens beschreiben und grundlegende erkenntnistheoretische und wissenschaftstheoretische Positionen unterscheiden. Sie haben ein Verständnis für Grundprinzipien wissenschaftlicher Forschung und der Scientific Community. Sie sind in der Lage, unterschiedliche methodische Ansätze in unterschiedlichen Fächerkulturen nachzuvollziehen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu identifizieren. Sie können unterschiedliche Forschungsansätze diskutieren und wenden diese für/auf unterschiedliche akademische und professionelle Kontexte an. Sie verstehen, wie wissenschaftliches Wissen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Feldern angewendet wird. Sie haben ein Bewusstsein für die Grenzen wissenschaftlicher Forschung.
  9. Im Kompetenzbereich Fachnahe Zusatzqualifikationen besitzen die Studentinnen und Studenten einen Überblick über relevante Berufsfelder der eigenen Fachrichtung und kennen die Praxisanforderungen in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen. Sie sind in der Lage, ihr breites fachliches Wissen mit wissenschaftlich erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie berufspraktischen Erfahrungen zu verknüpfen und bei der Bearbeitung komplexer Problemstellungen ergebnisorientiert anzuwenden.
  10. Im Kompetenzbereich Medienpraxis: Planung und Realisierung von TV- und Online-Formaten verfügen Studentinnen und Studenten über Kenntnisse zu Aspekten der Mediengestaltung, insbesondere unter dem Einfluss des von der Internetentwicklung ausgelösten medialen Strukturwandels. Sie können sende- bzw. publikationsfähige Medienprodukte und -formate in verschiedenen analogen und digitalen Medien erstellen. Sie sind in der Lage, Themen zu identifizieren, diese im Team zu entwickeln und zu recherchieren und für ein ausgewähltes Medium oder Format angemessen aufzubereiten. Dabei entwickeln die Studentinnen und Studenten ein adäquates Projektmanagement.
  11. Am Ende eines Berufspraktikums haben die Studentinnen und Studenten einen ersten Einblick in die betrieblichen Abläufe einer Organisation oder eines Unternehmens erhalten. Sie wissen, welche überfachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für den Einstieg in den Beruf relevant sind. Sie kennen ausgewählte berufspraktische Anforderungen und sind in der Lage, konkrete Arbeitsaufträge unter Anleitung oder selbstständig durchzuführen. Sie können ihr im Studium erworbenes Fachwissen auf die Praxis des Arbeitsmarktes transferieren und anwenden. Sie sind in der Lage, ihre eigenen Stärken und Schwächen zu erkennen und zu reflektieren und ihre Berufswünsche in Verbindung mit den Praxiserfahrungen zielgerichtet weiterzuentwickeln oder zu korrigieren.

§ 3 Studieninhalte

  1. Der Studienbereich ABV vermittelt überfachliche Schlüsselkompetenzen, praxisbezogene Zusatzqualifikationen und berufspraktische Erfahrungen in professionsorientierten Kompetenzfeldern. r (2) Der Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung umfasst ein obligatorisches Berufspraktikum sowie folgende Kompetenzbereiche:

    1. Der Kompetenzbereich Fremdsprachen vermittelt dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) entsprechende handlungsbezogene Fertigkeiten, Lese- und Hörverständnisstrategien, Strategien der mündlichen und schriftlichen Produktion und Kommunikation sowie soziale und kulturelle Grundlagen für die interkulturelle Kommunikation.
    2. Der Kompetenzbereich Informations- und Medienkompetenz vermittelt Kompetenzen zur Durchführung von IT-Projekten und zum reflektierten Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien. Die Bandbreite der Studieninhalte entspricht den Anforderungen im Berufsalltag und erstreckt sich vom professionellen Einsatz von Büro- und Statistiksoftware über den Einsatz von Webtechnologien für die Veröffentlichung eigener Inhalte im Internet bis hin zu Programmier- und professionellen Recherchetechniken.
    3. Der Kompetenzbereich Gender- und Diversitykompetenz vermittelt einen Überblick über Theorien und Konzepte der Gender und Diversity Studies und die sich daran anschließenden Fragestellungen zum Geschlechterverhältnis bzw. der kulturellen Vielfalt in Gesellschaft und Organisationen. Die Studentinnen und Studenten gewinnen berufsrelevante Kenntnisse über Konzepte zur Implementierung von Gleichstellung sowie deren rechtliche, wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen. Integraler Bestandteil des Kompetenzbereiches istdas Training zum Umgang mit Heterogenität im Berufsalltag.
    4. Der Kompetenzbereich Organisation und Management vermittelt praxisnahe Kompetenzen der Betriebswirtschaftslehre, des Marketings und der Bedeutung sowie Nutzung innovativer Informations- und Kommunikationstechnologien im Wirtschaftsleben. Er sensibilisiert und qualifiziert für unternehmerisches Denken und Handeln. Zentraler Bestandteil des Kompetenzbereiches ist die Nutzung moderner Technologien in der Lehre, durch die Medienkompetenz und Teamfähigkeit vermittelt werden.
    5. Der Kompetenzbereich Kommunikative Kompetenzen umfasst das Gebiet der personalen und interpersonellen Kompetenzen; er vermittelt einen Überblick über ausgewählte Theorien und Modelle der Kommunikation sowie vertieftes Wissen über Arbeitsorganisationssysteme. Integraler Bestandteil des Kompetenzbereichs sind angeleitete praktische Erfahrungen bei der Anwendung von professionellen Gesprächsund Präsentationstechniken sowie effektiven Zeitund Selbstmanagementstrategien.
    6. Der Kompetenzbereich Nachhaltige Entwicklung vermittelt Grundlagenwissen zu Aspekten des Querschnittsthemas Nachhaltigkeit und gibt einen Einblick in die interdisziplinären Zusammenhänge von Nachhaltigkeitsaspekten und Strategien zur Vermittlung und Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung. In diesem Zusammenhang werden die globalen gesellschaftlichen Herausforderungen im Sinne der Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen sowie Lösungsansätze erörtert. Im Rahmen von Projekten in Kleingruppen erwerben die Studentinnen und Studenten darüber hinaus interdisziplinäre Teamfähigkeit und die Fähigkeit, unterschiedliche Projektmethoden anzuwenden.
    7. Im Kompetenzbereich Forschungsorientierung werden Kompetenzen der Research Literacy (Forschungsmethoden und -ergebnisse verschiedener Disziplinen nachvollziehen und darüber kommunizieren können, um diese Erkenntnisse für wissenschaftliche Zwecke und als Expertinnen und Experten in der Gesellschaft nutzen zu können) vermittelt, die Studentinnen und Studenten sowohl für eine Karriere in der Wissenschaft als auch für wissensbasierte Expertinnen- und Expertenberufe in einer dynamischen Wissensgesellschaft benötigen. Dazu werden wissenschaftstheoretische, wissenschaftshistorische und methodologische Fragen aus der Perspektive unterschiedlicher Fächerkulturen adressiert sowie Fragen des Transfers und der Anwendung wissenschaftlichen Wissens behandelt. Auf dieser Grundlage bearbeiten die Studentinnen und Studenten aktuelle gesellschaftliche Themen/Probleme anhand von Forschungsergebnissen aus unterschiedlichen Disziplinen.
    8. Im Kompetenzbereich Fachnahe Zusatzqualifikationen werden praxisorientierte Module der Fächer und Fachbereiche angeboten, welche auf die Verknüpfung von fachwissenschaftlichen und professionsbezogenen Kompetenzen gerichtet sind. Die Studentinnen und Studenten erwerben berufsrelevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Vorbereitung auf eine qualifizierte Beschäftigung und anwendungsorientierte wissenschaftliche Weiterentwicklung in der eigenen Fachrichtung.
    9. Der Kompetenzbereich Medienpraxis: Planung und Realisierung von TV- und Online-Formaten gibt eine theoretisch-methodische Einführung in Massenmedien sowie deren gattungsspezifische Besonderheiten und vermittelt organisationsspezifische und operative Grundlagen integrierter Medienpraxis und -produktion. Es werden die Planung, Umsetzung und Realisierung von Online- und TV-Formaten und -Beiträgen für verschiedene Medienprojekte in interdisziplinär zusammengesetzten Projektteams behandelt.
  2. Während des Berufspraktikums werden praktische Erfahrungen aus der Arbeitswelt gesammelt, die für die Findung und Ausübung qualifikationsadäquater beruflicher Tätigkeiten auf europäischen und internationalen Arbeitsmärkten und für die Aufgabe des lebenslangen Lernens relevant sind. Die Begleitveranstaltungen (Kolloquien) vermitteln Strategien zur erfolgreichen Praktikumssuche, der Gestaltung von Praktika und ermöglichen Reflexionen zu fachspezifischen und überfachlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Praxis.

§ 4 Studienberatung und Studienfachberatung

  1. Die Beratung zu Auswahl und Inhalt der Module im Studienbereich ABV wird von den Einrichtungen durchgeführt, die das Kernfach der jeweiligen Studentinnen und Studenten anbieten.
  2. Es ist Aufgabe der Studentinnen und Studenten, sich geeignete Berufspraktikumsplätze zu suchen. Die Beratung zu Fragen der Suche, Organisation und Durchführung des Berufspraktikums wird von den Einrichtungen, die ein Kernfach in einem Bachelorstudiengang anbieten, und vom Career Service durchgeführt; bei der Suche nach Berufspraktikumsplätzen werden sie unterstützend tätig.

§ 5 Prüfungsausschuss

Zuständig für die Organisation der Prüfungen und die übrigen in der RSPO genannten Aufgaben ist derjenige Prüfungsausschuss, der für den jeweiligen Bachelorstudiengang, in dessen Rahmen Module des Studienbereichs ABV studiert werden, eingesetzt ist.

§ 6 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen

  1. Der Studienbereich ABV ist in Module im Umfang von 30 Leistungspunkten (LP) gegliedert und umfasst ein obligatorisches Berufspraktikum und die folgenden acht Kompetenzbereiche:
    1. Fremdsprachen
    2. Informations- und Medienkompetenz
    3. Gender- und Diversitykompetenz
    4. Organisation und Management
    5. Kommunikative Kompetenzen
    6. Nachhaltige Entwicklung
    7. Forschungsorientierung
    8. Fachnahe Zusatzqualifikationen
    9. Medienpraxis: Planung und Realisierung von TV- und Online-Formaten
  2. Die Module des Studienbereichs ABV weisen eine durch 5 teilbare Leistungspunktzahl auf. Je Kompetenzbereich dürfen Module im Umfang von höchstens 15 LP absolviert werden. Das Berufspraktikum umfasst 5, 10 oder 15 LP. Anstelle eines Praktikumsmoduls kann auch ein Auslandspraktikumsmodul mit 20, 25 oder 30 LP absolviert werden. Bei der Durchführung eines Auslandspraktikums im Umfang von 30 LP wird kein Kompetenzbereich studiert.
  3. Durch die Studien- oder Prüfungsordnung für den jeweiligen Bachelorstudiengang kann festgelegt werden, dass bestimmte Module des Studienbereichs ABV im Rahmen des jeweiligen Bachelorstudiengangs absolviert werden müssen; die in einzelnen Bachelorstudiengängen verpflichtend vorgeschriebenen Module aus Kompetenzbereichen dürfen einen Umfang von insgesamt 10 LP nicht überschreiten. Soweit entsprechende Festlegungen nicht getroffen sind, ist die Wählbarkeit sämtlicher in der vorliegenden Ordnung und in der Studienordnung für den Studienbereich ABV geregelten Module nach Maßgabe modulbezogener Zugangsvoraussetzungen gegeben. Dabei sind die Anforderungen gemäß Abs. 1 und 2 zu berücksichtigen.
  4. Durch die Studien- und/oder Prüfungsordnung für den jeweiligen Bachelorstudiengang kann bestimmt werden, dass an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland absolvierte Leistungen, die seit der Immatrikulation für diesen Studiengang erbracht wurden und nicht auf Leistungen des Kernfachs oder eines studierten Modulangebots anrechenbar sind, im Umfang von 5 oder 10 LP an die Stelle von Modulen aus den Kompetenzbereichen oder des Praktikums gemäß Abs. 1 treten können. Die Entscheidung trifftder zuständige Prüfungsausschuss auf Antrag der Studentin oder des Studenten.
  5. Die im Rahmen des Studienbereichs ABV erbrachten Leistungen werden undifferenziert bewertet und auf dem Zeugnis, welches aufgrund der bestandenen Prüfung im jeweiligen Bachelorstudiengang ausgestellt wird, ausgewiesen. Bei der Ermittlung der Gesamtnote werden diese Leistungen nicht berücksichtigt. Praktikumsmodule bleiben unbenotet. Abweichend von Sätzen 1 und 2 kann die jeweilige Prüfungsordnung für Module des Kompetenzbereichs Fachnahe Zusatzqualifikationen regeln, dass diese Module differenziert bewertet und bei der Ermittlung der Gesamtnote berücksichtigt werden.
  6. Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalte und Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, den zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teilnahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prüfungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, die den Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, die Regeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren für die Module des Studienbereichs ABV die Modulbeschreibungen in der Anlage 1.

§ 7 Lehr- und Lernformen

  1. Im Rahmen des Lehrangebots werden folgende Lehr- und Lernformen angeboten:
    1. Vorlesungen (V) vermitteln Kenntnisse über ein spezielles Stoffgebiet und dienen der Darstellung allgemeiner Zusammenhänge, theoretischer Grundlagen und praxisrelevanter Fragestellungen. Die vorrangige Lehrform ist der Vortrag der jeweiligen Lehrkraft, welcher gegebenenfalls auch Übungselemente enthalten kann
    2. Seminare (S) dienen der Vermittlung von Kenntnissen eines abgegrenzten Stoffgebietes und der Vertiefung von Fähigkeiten, eine Fragestellung selbstständig und/oder im Team zu bearbeiten, die Ergebnisse in unterschiedlichen Medien darzustellen und kritisch zu diskutieren. Neben klassischen Präsenzveranstaltungen bestehen die vorrangigen Arbeitsformen während der Onlinephasen in der Bearbeitung von internetgestützten Kursmaterialien (z. B. e-Lectures, webbased Trainings oder Fallstudien) sowie der zumeist teamorientierten, kollaborativen Erstellung und Diskussion von Arbeitsergebnissen mit Hilfe ebenfalls internetgestützter Anwendungssysteme (z. B. Foren, Chats, Wiki, Blogs oder Videokonferenzen).
    3. Seminaristische Übungen (sÜ) dienen der Vermittlung von anwendungsorientierten Kenntnissen eines abgegrenzten Stoffgebietes und der Erweiterung praktischer Fähigkeiten, eine Aufgabe selbstständig oder im Team zu bearbeiten, die Ergebnisse darzustellen und kritisch zu diskutieren. Lehrkräfte aus Wissenschaft und Praxis leiten die Lernprozesse an und geben Regelmäßiges Feedback.
    4. Seminar am PC (S-PC) dienen in der Präsenzzeit der Vermittlung von Kenntnissen eines abgegrenzten Stoffgebietes und dem Erwerb von Fähigkeiten, eine Fragestellung selbstständig zu bearbeiten, die Ergebnisse darzustellen und kritisch zu diskutieren. Die vorrangige Arbeitsform ist das gemeinsame Arbeiten am PC unter Einführung und Anwendung von Spezialsoftware.
    5. Projektseminare (PrjS) dienen der Vermittlung von berufsrelevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen in einem abgegrenzten Anwendungsgebiet. Komplexe anwendungsorientierte Problemstellungen werden exemplarisch bearbeitet und diskutiert. Die Lehr- und Lernformen bilden eine Kombination aus Lehrvorträgen, Seminargesprächen, Übungen sowie kleineren Arbeitsaufträgen und E-Learning-gestützten Aufgaben, die selbstständig oder im Team bearbeitet werden. Es besteht eine intensive Betreuung durch die anwesenden Lehrkräfte.
    6. Sprachpraktische Übungen (spÜ) dienen der Vermittlung von handlungsbezogenen kommunikativen Kompetenzen in modernen Fremdsprachen. Sie erfordern eine aktive Teilnahme am Unterrichtsgespräch und enthalten in Abhängigkeit vom jeweiligen Eingangsniveau der Studentinnen und Studenten, den behandelten Textsorten und den Qualifikationszielen vielfältige Formen der eigenständigen und kooperativen Spracharbeit, die in kontinuierlicher Rückkopplung mit der Lehrkraft innerhalb und außerhalb der Präsenzzeit erbracht werden.
    7. Lehrforschungsprojekt (LFP) dient der Integration von theoretischem Wissen und methodischer Expertise, um so erste eigene Forschungserfahrungen zu erwerben. Es wird die Fähigkeit entwickelt, selbstständig empirische Untersuchungen durchzuführen. Die vorrangige Lehrform ist eine intensive Interaktion von Lehrenden mit Kleingruppen.
    8. Im Praktikum (P) gewinnen die Studentinnen und Studenten unter Anleitung Erfahrungen in der Anwendung der erworbenen fachwissenschaftlichen Kenntnisse und Methoden und können ihre Eignung für bestimmte Berufsfelder testen.
    9. Kolloquien (Ko) dienen als Begleitveranstaltungen zu den Praktika dem angeleiteten Austausch von berufsrelevanten Informationen und Praxiserfahrungen in kontinuierlicher Interaktion mit der Lehrkraft.
    10. Die Lernwerkstatt (LW) ist eine materialreiche Lernumgebung, in deren Zentrum praktisches und eigenaktives Lernen sowie Lernen durch eigene Erfahrungen steht. Die Lernwerkstatt kann in Form von Laboratorien, Simulationseinrichtungen und Übungswerkstätten mit dem Ziel der Ver- mittlung von Einsichten in ganzheitlich-komplexe Zusammenhänge gestaltet sein. Die vorrangige Arbeitsform ist die Vermittlung berufspraktischer oder forschungsmethodischer Kompetenzen und deren Anwendung an vielfältigen Beispielen.
  2. Die Lehr- und Lernformen gemäß Abs. 1 können in Blended-Learning-Arrangements umgesetzt werden. Das Präsenzstudium wird hierbei mit elektronischen Internet-basierten Medien (E-Learning) verknüpft. Dabei werden ausgewählte Lehr- und Lernaktivitäten über die zentralen E-Learning- Anwendungen der Freien Universität Berlin angeboten und von den Studentinnen und Studenten einzeln oder in einer Gruppe selbstständig und/oder betreut bearbeitet. Blended Learning kann in der Durchführungsphase (Austausch und Diskussion von Lernobjekten, Lösung von Aufgaben, Intensivierung der Kommunikation zwischen den Lernenden und Lehrenden) bzw. in der Nachbereitungsphase (Lernerfolgskontrolle, Transferunterstützung) eingesetzt werden.

§ 8 Elektronische Prüfungsleistungen

  1. Bei elektronischen Prüfungsleistungen erfolgt die Durchführung und Auswertung unter Verwendung von digitalen Technologien.
  2. Vor einer Prüfungsleistung unter Verwendung von digitalen Technologien ist die Geeignetheit dieser Technologien im Hinblick auf die vorgesehenen Prüfungsaufgaben und die Durchführung der elektronischen Prüfungsleistung von zwei Prüferinnen oder Prüfern festzustellen.
  3. Die Authentizität des Urhebers und die Integrität der Prüfungsergebnisse sind sicherzustellen. Hierfür werden die Prüfungsergebnisse in Form von elektronischen Daten eindeutig identifiziert sowie unverwechselbar und dauerhaft der Studentin oder dem Studenten zugeordnet. Es istzu gewährleisten, dass die elektronischen Daten für die Bewertung und Nachprüfbarkeit unverändert und vollständig sind.
  4. Eine automatisiert erstellte Bewertung einer Prüfungsleistung ist auf Antrag der geprüften Studentin oder des geprüften Studenten von einer Prüferin oder einem Prüfer zu überprüfen.

§ 9 Antwort-Wahl-Verfahren

  1. Prüfungsaufgaben in der Form des Antwort-Wahl-Verfahrens sind von zwei Prüfungsberechtigten zu stellen.
  2. Erweist sich bei der Bewertung von Prüfungsleistungen, die nach dem Antwort-Wahl-Verfahren abgelegt worden sind, eine auffällige Fehlerhäufung bei der Beantwortung einzelner Prüfungsaufgaben, so leiteteine Prüferin oder ein Prüfer die gesamten Prüfungsunterlagen unverzüglich und vor der Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen an den Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss überprüft die Prüfungsaufgaben darauf, ob sie auf die Qualifikationsziele des jeweiligen Moduls abgestellt sind und zuverlässige Prüfungsergebnisse ermöglichen. Ergibt die Überprüfung, dass einzelne Prüfungsaufgaben fehlerhaft sind, sind diese bei der Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht zu berücksichtigen. Die Zahl der für die Ermittlung des Prüfungsergebnisses zu berücksichtigenden Prüfungsaufgaben mindert sich entsprechend. Die Verminderung der Zahl der Prüfungsaufgaben darf sich nicht zum Nachteil einer Studentin oder eines Studenten auswirken. Übersteigt der Anteil der Bewertungspunkte der zu eliminierenden Prüfungsaufgaben 15 % der Gesamtzahl der erzielbaren Bewertungspunkte im Antwort-Wahl-Verfahren, so ist die Prüfungsleistung insgesamt zu wiederholen.
  3. Eine im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prüfungsleistung ist bestanden, wenn die Studentin oder der Student mindestens 50 % der erzielbaren Bewertungspunkte erreicht hat (absolute Bestehensgrenze) oder wenn die Zahl der von der Studentin oder dem Studenten erzielten Bewertungspunkte um nicht mehr als 10 % die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Prüfungsversuchs der jeweiligen Prüfungsleistung durchschnittlich erzielten Punktzahl unterschreitet (relative Bestehensgrenze). Kommt die relative Bestehensgrenze zum Tragen, so muss die Studentin oder der Student für das Bestehen der Prüfungsleistung gleichwohl mindestens 40 % der erzielbaren Bewertungspunkte erreicht haben.
  4. Im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachte Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten: Hat die Studentin oder der Student die für das Bestehen der Prüfungsleistung nach Abs. 3 erforderliche Mindestbewertungspunktzahl erreicht, so lautet die Note

    • sehr gut, wenn sie oder er mindestens 75 %,
    • gut, wenn sie oder er mindestens 50, aber weniger als 75 %,
    • befriedigend, wenn sie oder er mindestens 25, aber weniger als 50 %,
    • ausreichend, wenn sie oder er keine oder weniger als 25 %

    der über die nach Abs. 3 erforderliche Mindestbewertungspunktzahl hinaus erzielbaren Bewertungspunkte zutreffend beantwortet hat; für die verwendeten Noten gilt im Übrigen die RSPO.

  5. Die Bewertungsvorgaben gemäß der Absätze 3 und 4 finden keine Anwendung, wenn

    1. die Prüfungsberechtigten, die die Prüfungsaufgaben gemäß Abs. 1 gestellt haben und die im Antwort-Wahl-Verfahren erbrachten Prüfungsleistungen bewerten, übereinstimmen oder
    2. der Anteil der erzielbaren Punktzahl in den Prüfungsaufgaben in der Form des Antwort-Wahl-Verfahrens an einer Klausur, die nur teilweise in der Form des Antwort-Wahl-Verfahrens gestellt wird, 25 % nicht übersteigt.

§ 10 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

  1. Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Universität Berlin) in Kraft.
  2. Gleichzeitig tritt die Studienordnung für den Studienbereich ABV vom 15. Mai und 12. Juni 2013 (FU-Mitteilungen 37/2013, S. 318) und die Prüfungsordnung für den Studienbereich ABV vom 15. Mai und 12. Juni 2013 (FU-Mitteilungen 37/2013, S. 406) außer Kraft.
  3. Studentinnen und Studenten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung in einem der Bachelorstudiengänge an der Freien Universität Berlin immatrikuliert sind und Module bereits begonnen haben, erbringen die Leistungen in diesen Modulen nach der Ordnung gemäß Abs. 2.
  4. Regelungen in studiengangsspezifischen Studienund/oder Prüfungsordnungen, nach denen im Rahmen des Studienbereichs ABV Module absolviert werden können oder müssen, die nicht in der vorliegenden Ordnung geregelt sind, bleiben unberührt. Das gilt auch für Regelungen, die von § 6 Abs. 1 und 2 abweichen. Mit Ausnahme von Modulen des Kompetenzbereichs Fachnahe Zusatzqualifikationen und Berufspraktikumsmodulen bleibt die Regelung für neue Module dieser Ordnung vorbehalten. Die Anpassung dieser Ordnungen an die Vorgaben der vorliegenden Ordnung muss spätestens bis zum Ende des Sommersemesters 2019 erfolgen.

  1. Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin am 30. Mai 2018 bestätigt worden.