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Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bioinformatik der Fachbereiche Biologie, Chemie, Pharmazie sowie Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin und der Fakultät der Charité - Universitätsmedizin Berlin (Charité)

Präambel

Aufgrund von § 14 Abs. 1 Nr. 2 Teilgrundordnung (Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) sowie § § 71 Abs. 1 Nr. 1 und 74 Abs. 1, 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert am 23. März 2023 (GVBl. S. 121), und § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Berliner Universitätsmedizingesetzes vom 5. Dezember 2005 (GVBl. S. 739), zuletzt geändert am 10. Februar 2023 (GVBl. S. 71) hat die von den Fachbereichen Mathematik und Informatik sowie Biologie, Chemie, Pharmazie der Freien Universität Berlin sowie der Fakultät der Charité - Universitätsmedizin Berlin (Charité) eingesetzte Gemeinsame Kommission Bioinformatik am 24. Mai 2023 folgende Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bioinformatik der Fachbereiche Biologie, Chemie, Pharmazie sowie Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin und der Fakultät der Charité - Universitätsmedizin Berlin (Charité) erlassen: 1

Anlagen

  • Anlage 1: Modulbeschreibungen
  • Anlage 2: Exemplarischer Studienverlaufsplan(!TODO missing)
  • Anlage 3: Zeugnis (Muster) (!TODO missing)
  • Anlage 4: Urkunde (Muster) (!TODO missing)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalte und Aufbau des Bachelorstudiengangs Bioinformatik der Fachbereiche Biologie, Chemie, Pharmazie sowie Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin und der Fakultät der Charité - Universitätsmedizin Berlin (Bachelorstudiengang) und Anforderungen und Verfahren für die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen (Leistungen) im Bachelorstudiengang.
  2. Für die an der Freien Universität Berlin zu erbringenden Leistungen gilt diese Ordnung in Verbindung mit der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin (RSPO) in der jeweils geltenden Fassung. Für die an der Charité - Universitätsmedizin Berlin zu erbringenden Leistungen gilt diese Ordnung in Verbindung mit der Rahmenordnung für Studium und Prüfungen der Charité - Universitätsmedizin Berlin (RASP) in der jeweils geltenden Fassung.

§ 2 Qualifikationsziele

  1. Absolvent*innen des Bachelorstudiengangs haben eine breite wissenschaftliche Grundqualifizierung in den Studienbereichen Informatik/Algorithmische Bioinformatik, Mathematik/Statistik sowie Biologie/Chemie/ Biochemie. Sie können die Studieninhalte der verschiedenen Wissensbereiche in Beziehung zueinander setzen und zeichnen sich durch die Fähigkeit aus, mathematische und informatische Methoden im Bereich der Lebenswissenschaften anzuwenden. Die Absolvent*innen können biologische oder medizinische Problemstellungen verstehen und analysieren. Sie sind in der Lage, zu ihrer Lösung Methoden und Erkenntnisse der Bioinformatik einzusetzen oder neu zu entwickeln.
  2. Die Absolvent*innen sind in der Lage, kritisch zu urteilen und verantwortlich zu handeln. Sie besitzen eine ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit und können ihre Ergebnisse klar dokumentieren und präsentieren. Sie sind mit Gender- und Diversity-Aspekten vertraut. Sie kennen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis und setzen diese in ihrer wissenschaftlichen Arbeit um.
  3. Die Absolvent*innen sind für einen weiterführenden Masterstudiengang in Bioinformatik oder verwandten Fächern qualifiziert und auf eine berufliche Tätigkeit in den Bereichen Biologie, Medizin, Pharmazie oder Bioedizin technologie vorbereitet. In Frage kommt etwa die wissenschaftliche Mitarbeit an Forschungsinstituten des Bundes und der Länder, in Forschungs- und Entwicklungslaboren der Industrie oder in klinischen Einrichtungen.

§ 3 Studieninhalte

  1. Der Bachelorstudiengang umfasst ein breit angelegtes interdisziplinäres Studium in drei Studienbereichen, die eng aufeinander abgestimmt sind:
    1. Der Studienbereich Informatik/Algorithmische Bioinformatik vermittelt Grundkenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen Programmierung, Algorithmen und Datenstrukturen. Darauf aufbauend wird eine Einführung in die wichtigsten Methoden und Arbeitsweisen der algorithmischen Bioinformatik gegeben.
    2. Der Studienbereich Mathematik/Statistik stellt Grundlagen aus der diskreten Mathematik, linearen Algebra und Analysis bereit, die in der Bioinformatik benötigt werden und insbesondere in der Statistik und im maschinellen Lernen ihre Anwendung finden.
    3. Im Mittelpunkt des Studienbereichs Biologie/Chemie/ Biochemie stehen molekularbiologische und biochemische Grundlagen der Bioinformatik, an die sich eine Vertiefung in den Bereichen Genetik, Neurobiologie und medizinische Physiologie anschließt.
  2. Die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens und guter wissenschaftlicher Praxis werden in allen Studienbereichen vermittelt und angewandt. Wesentliche Teile des Studiums erfolgen in unterschiedlich zusammengesetzten Übungs-, Praktikums- und Projektgruppen. Dabei werden wissenschaftliche Problemstellungen, Lösungsansätze und Ergebnisse präsentiert und kritisch diskutiert. Darüber hinaus werden gesellschaftliche, ethische und rechtliche Fragen der Bioinformatik er- örtert, unter besonderer Berücksichtigung von Genderund Diversity-Aspekten.

§ 4 Studienberatung und Studienfachberatung

  1. Die allgemeine Studienberatung wird von der Zentraleinrichtung Studienberatung und Psychologische Beratung der Freien Universität Berlin durchgeführt.
  2. Die Studienfachberatung wird von einer*m Hochschullehrer*in durchgeführt. Die weiteren Hochschullehrer*innen, die Lehrveranstaltungen im Bachelorstudiengang anbieten, beraten zu ihren Modulen während regelmäßiger Sprechstunden. Zusätzlich steht in der Studienfachberatung mindestens ein*e studentische*r Beschäftigte*r zur Verfügung.
  3. Ein Besuch der Studienfachberatung wird im Verlauf des vierten oder fünften Fachsemesters empfohlen; er dient der Planung der Bachelorarbeit und des Studienabschlusses.
  4. Studierenden, die die Studienziele des bisherigen Studiums zu weniger als einem Drittel der zu erbringenden Leistungspunkte erreicht haben, wird spätestens nach Ablauf der Hälfte der Regelstudienzeit die Teilnahme an Studienfachberatungen zur Förderung eines erfolgreichen weiteren Studienverlaufs angeboten.

§ 5 Prüfungsausschuss

Zuständig für die Organisation der Prüfungen und die übrigen in der RSPO genannten Aufgaben istder von der Gemeinsamen Kommission Bioinformatik für den Bachelorstudiengang eingesetzte Prüfungsausschuss.

§ 6 Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester.

§ 7 Aufbau und Gliederung

  1. Der Bachelorstudiengang gliedert sich in
    1. das Kernfach im Umfang von 150 Leistungspunkten (LP) einschließlich der Bachelorarbeit mit mündlicher Präsentation im Umfang von 12 LP und
    2. den Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) im Umfang von 30 LP.
  2. Das Kernfach Bioinformatik gliedert sich neben der Bachelorarbeit mit mündlicher Präsentation im Umfang von 12 LP in folgende Bereiche im Umfang von 138 LP:
    1. einen Pflichtbereich im Umfang von 132 LP mit den Studienbereichen
      1. Informatik/Algorithmische Bioinformatik im Umfang von 46 LP,
      2. Mathematik/Statistik im Umfang von 39 LP und
      3. Biologie/Chemie/Biochemie im Umfang von 47 LP sowie
    2. einen Wahlbereich im Umfang von 6 LP.
  3. Im Rahmen des Studienbereichs Informatik/Algorithmische Bioinformatik im Umfang von 46 LP sind folgende Module zu absolvieren:
    • Modul: Konzepte der Programmierung (9 LP),
    • Modul: Algorithmen und Datenstrukturen (9 LP),
    • Modul: Algorithmische Bioinformatik I und Numerik(5 LP),
    • Modul: Praxis der Algorithmischen Bioinformatik I und Numerik (5 LP),
    • Modul: Algorithmische Bioinformatik II (6 LP),
    • Modul: Algorithmische Bioinformatik III und Statistik(7 LP) und
    • Modul: Wissenschaftliches Arbeiten in der Bioinformatik (5 LP)
  4. Im Rahmen des Studienbereichs Mathematik/Statistik im Umfang von 39 LP sind folgende Module zu absolvieren:
    • Modul: Diskrete Strukturen für Informatik (9 LP),
    • Modul: Lineare Algebra für Informatik (9 LP),
    • Modul: Analysis für Informatik (9 LP),
    • Modul: Statistik für Bioinformatik I (6 LP) und
    • Modul: Statistik für Bioinformatik II und Maschinelles Lernen (6 LP).
  5. Im Rahmen des Studienbereichs Biologie/Chemie/ Biochemie im Umfang von 47 LP sind folgende Module zu absolvieren:
    • Modul: Allgemeine Chemie (7 LP),
    • Modul: Allgemeine Biologie (5 LP),
    • Modul: Molekularbiologie und Biochemie I (6 LP),
    • Modul: Molekularbiologie und Biochemie II (6 LP),
    • Modul: Molekularbiologie und Biochemie III (6 LP),
    • Modul: Genetik und Genomforschung (5 LP),
    • Modul: Medizinische Physiologie (7 LP) und
    • Modul: Neurobiologie (5 LP).
  6. Im Wahlbereich im Umfang von 6 LP sollen über die Grundlagenausbildung im Pflichtbereich hinaus vertiefte und ergänzende Fachkenntnisse in einem der drei Studienbereiche Informatik/Algorithmische Bioinformatik, Mathematik/Statistik sowie Biologie/Chemie/Biochemie erworben werden. In Betracht kommen Module aus dem Angebot der Bachelorstudiengänge Informatik, Mathematik, Biochemie und Biologie der Freien Universität Berlin, sofern diese nicht schon im Pflichtbereich absolviert worden sind. Besonders empfohlen werden die Module aus dem Wahlpflichtbereich des Bachelorstudiengangs Informatik.
  7. Die Module des Wahlbereichs und darin nachgewiesene Leistungen dürfen nicht mit Modulen und Leistungen des Pflichtbereichs übereinstimmen. Für Anforderungen und Verfahren der Leistungserbringung gelten die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen.
  8. Über Inhalte und Qualifikationsziele, Lehr- und Lernformen, den zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teilnahme, die Regeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren für die Module des Pflichtbereichs die Modulbeschreibungen gemäß Anlage 1. Für die Module „Konzepte der Programmierung“, „Algorithmen und Datenstrukturen“, „Diskrete Strukturen f Informatik“, „Lineare Algebra für Informatik“ und „Analy sis für Informatik“ wird auf die Studien- und Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Informatik des Fachbereichs Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin verwiesen. Für die Module des Wahlbereichs wird auf die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung verwiesen.

§ 8 Allgemeine Berufsvorbereitung

  1. Im Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) erwerben die Studierenden über die fachwissenschaftlichen Studien hinaus eine breitere wissenschaftliche Bildung und weitere berufsfeldbezogene Kompetenzen zur Vorbereitung auf qualifikationsadäquate, auch international ausgerichtete berufliche Tätigkeiten nach dem Studium.
  2. Die Module des Studienbereichs ABV werden in der Studien- und Prüfungsordnung für den Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung in Bachelorstudiengängen der Freien Universität Berlin (SPO-ABV), in der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik des Fachbereichs Mathematik und Informatik und in dieser Studien- und Prüfungsordnung beschrieben.
  3. Der Studienbereich ABV umfasst ein obligatorisches Berufspraktikum sowie unterschiedliche Kompetenzbereiche, die berufsrelevante Qualifikationsfelder abdecken. Es sind folgende Module zu absolvieren:
    1. „Projektmanagement im Softwarebereich“ (10 LP) aus dem Kompetenzbereich „Fachnahe Zusatzqualifikationen“,
    2. frei wählbare Module im Umfang von insgesamt 10 LP, davon mindestens 5 LP aus anderen Kompetenzbereichen, und
    3. Berufspraktikum (10 LP)
  4. Das obligatorische Berufspraktikum im Umfang von 10 LP ist in einem dafür geeigneten Betrieb oder an einer außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtung zu absolvieren. Es soll den Studierenden einen Einblick in mögliche Berufs- und Tätigkeitsfelder und in die Anforderungen der Praxis eröffnen. Praktikumsstellen bedürfen der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss oder der*des von ihm benannten Praktikumsbeauftragen. Eine praktikumsbezogene Beratung und Unterstützung bei der Suche eines Praktikumsplatzes wird von der*dem Praktikumsbeauftragten in Abstimmung mit dem Career Service angeboten.
  5. Die Module gemäß Abs. 3 und darin erbrachte Leistungen dürfen nicht mit Modulen und Leistungen des Kernfachs übereinstimmen.

§ 9 Lehr- und Lernformen

  1. Im Rahmen des Lehrangebots werden folgende Lehr- und Lernformen angeboten:
    1. Vorlesungen (V): In der Vorlesung werden die Inhalte der jeweiligen Veranstaltung von der Lehrkraft vorgetragen und erläutert. Die Lehrkräfte vermitteln Lehrinhalte unter Hinweis auf Fachliteratur und regen zu eigenem Arbeiten und kritischem Denken an.
    2. Übungen (Ü): Die Übungen finden in der Regel begleitend zur Vorlesung in kleinen Gruppen statt. In den Übungsgruppen wird der Vorlesungsstoff schwerpunktmäßig wiederholt und die praktische Anwendung des Gelernten anhand von Übungsaufgaben eingeübt.
    3. Seminare (S): Seminare dienen der exemplarischen Einarbeitung in Inhalte, Theorien und Methoden der Bioinformatik anhand überschaubarer Themenbereiche. Die Studierenden erarbeiten, präsentieren und diskutieren unter Anleitung einer Lehrkraft Lehrinhalte anhand von Fachliteratur und empirischen Erkenntnissen.
    4. Praktika (P): Laborpraktika tragen zum Verständnis biologischer und chemischer Vorgänge bei. Dabei erhalten die Studierenden einen Einblick in Voraussetzungen der praktischen Datengewinnung. Darüber hinaus werden Softwarepraktika bzw. Programmierpraktika angeboten, in denen die Studierenden den Umgang mit Software im Alltag der Bioinformatik kennen lernen und ihr Programmierfertigkeiten trainieren.
    5. Sicherheitsrelevantes Praktikum: (sP) beinhaltet die Arbeit mit sicherheitsrelevanten Stoffen, Arbeitstechniken oder Abläufen. Die vorrangige Lehrform ist die intensive Einweisung und Betreuung der Praktikant*innen.
    6. Praxisseminare (PrS): In Praxisseminaren arbeiten die Studierenden unter Anleitung allein oder in Kleingruppen an umfangreichen praktischen oder wissenschaftlichen Problemstellungen. Bei der Bearbeitung eines Projektes steht der Prozess der Lösungsfindung, also die praktische Anwendung geeigneter Techniken und Verfahrensweisen unter Verwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden im Mittelpunkt. Darüber hinaus werden überfachliche Qualifikationen wie Team-, Kommunikations- und Transferfähigkeiten erworben sowie ein verantwortliches und geschlechtersensibles Handeln eingeübt.
    7. Seminaristischer Unterricht (sU): Im seminaristischen Unterricht werden anwendungsorientierte Kenntnisse eines abgegrenzten Stoffgebietes vermittelt; dabei werden Aufgaben selbstständig bearbeitet und deren Ergebnisse von den Studierenden dargestellt und kritisch gemeinsam diskutiert.
  2. Die Lehr- und Lernformen gemäß Abs. 1 können in Blended-Learning-Arrangements erprobt werden. Das Präsenzstudium wird hierbei in angemessener Art und angemessenem Umfang mit elektronischen Internetbasierten Medien (E-Learning) verknüpft. Dabei können ausgewählte Lehr- und Lernaktivitäten über die zentralen E-Learning-Anwendungen der Freien Universität Berlin angeboten und von den Studierenden einzeln oder in einer Gruppe selbstständig und/oder betreut bearbeitet werden. Blended Learning kann in der Durchführungsphase (Austausch und Diskussion von Lernobjekten, Lösung von Aufgaben, Intensivierung der Kommunikation zwischen den Lernenden und Lehrenden) bzw. in der Nachbereitungsphase (Lernerfolgskontrolle, Transferunterstützung) eingesetzt werden.

§ 10 Bachelorarbeit

  1. Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die*der Studierende in der Lage ist, ein Thema auf dem Gebiet der Bioinformatik selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse schriftlich angemessen darzustellen und zu dokumentieren.
  2. Studierende werden auf Antrag zur Bachelorarbeit zugelassen, wenn sie
    1. Module im Umfang von insgesamt mindestens 120 LP - einschließlich der Module „Diskrete Strukturen für Informatik“, „Lineare Algebra für Informatik“, „Analysis für Informatik“, „Algorithmische Bioinformatik I und Numerik“, „Algorithmische Bioinformatik II“ - erfolgreich absolviert haben und
    2. im Bachelorstudiengang zuletzt an der Freien Universität Berlin immatrikuliert gewesen sind.
  3. Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit sind Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 2 beizufügen, ferner die Bescheinigung einer prüfungsberechtigten Lehrkraft über die Bereitschaft zur Übernahme der Betreuung der Bachelorarbeit. Gegenstand der Betreuung ist auch die Anleitung zur Einhaltung der Regeln für gute wissenschaftliche Praxis unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Fachgebiets. Der zuständige Prüfungsausschuss entscheidet über den Antrag. Wird eine Bescheinigung über die Übernahme der Betreuung der Bachelorarbeit gemäß Satz 1 nicht vorgelegt, so setzt der Prüfungsausschuss eine*n Betreuer*in ein.
  4. Der Prüfungsausschuss gibt in Abstimmung mit der*dem Betreuer*in das Thema der Bachelorarbeit aus. Die Ausgabe ist aktenkundig zu machen. Thema und Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeschlossen werden kann. Die Fristeinhaltung ist aktenkundig zu machen. Die Studierenden erhalten Gelegenheit, eigene Themenvorschläge zu machen; ein Anspruch auf deren Umsetzung besteht nicht.
  5. Die Bachelorarbeit umfasst etwa 25 Seiten mit etwa 7.500 Wörtern. Die Bearbeitungsfrist beträgt zwölf Wochen.
  6. Als Beginn der Bearbeitungsfrist gilt das Datum der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss. Das Thema kann einmal innerhalb der ersten zwei Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als nicht ausgegeben. Die Fristeinhaltung ist aktenkundig zu machen.
  7. Die Bachelorarbeit ist innerhalb der Bearbeitungszeit in elektronischer Form im Portable-Document-Format (PDF) einzureichen. Die Dateien im PDF-Format müssen den Text maschinenlesbar und nicht nur grafisch enthalten; ferner dürfen sie keine Rechtebeschränkungen aufweisen. Anlagen wie Computerprogramme und Messdaten müssen in maschinenlesbarer Form eingereicht werden, für Computerprogramme muss der Quelltext eingereicht werden. Bei der Abgabe hat die*der Studierende schriftlich zu versichern, dass sie*er die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.
  8. Die Bachelorarbeit istvon zwei Prüfungsberechtigten zu bewerten, die vom Prüfungsausschuss bestellt werden. Höchstens eine in der beruflichen Praxis und Ausbildung erfahrene Person, die keine Lehre ausübt, kann als Prüfer*in bestellt werden. Die Note für die Bachelorarbeit errechnet sich aus dem Mittelwert der Noten der beiden Prüfungsberechtigten.
  9. Die Ergebnisse der Bachelorarbeit werden im Rahmen einer mündlichen Präsentation vorgestellt und wissenschaftlich verteidigt. Die Präsentation besteht aus einem etwa 15-minütigen Vortrag mit anschließender etwa 15-minütiger Diskussion. Die mündliche Präsentation mit Diskussion ist unbenotet. Der Termin wird rechtzeitig in geeigneter Form bekannt gegeben.
  10. Die Anrechnung einer Leistung auf die Bachelorarbeit ist zulässig und kann beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Voraussetzung für eine solche Anrechnung ist,dass sich die Prüfungsbedingungen und die Aufgabenstellung der vorgelegten Leistung bezüglich der Qualität, des Niveaus, der Lernergebnisse, des Umfangs und des Profils nicht wesentlich von den Prüfungsbedingungen und der Aufgabenstellung einer im Bachelorstudiengang zu erbringenden Bachelorarbeit, die das Qualifikationsprofil des Bachelorstudiengangs in besonderer Weise prägt, unterscheiden.

§ 11 Wiederholung von Prüfungsleistungen

Im Fall des Nichtbestehens dürfen die Bachelorarbeit zweimal, sonstige studienbegleitende Prüfungsleistungen dreimal wiederholt werden.

§ 12 Auslandsstudium

  1. Den Studierenden wird ein Auslandsstudienaufenthalt empfohlen. Im Rahmen des Auslandsstudiums sollen Leistungen erbracht werden, die für den Bachelorstudiengang anrechenbar sind.
  2. Dem Auslandsstudium soll der Abschluss einer Vereinbarung zwischen der*dem Studierenden, der*dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sowie der zuständigen Stelle der im Ausland ansässigen wissenschaftlichen Institution über die Dauer des Auslandsaufenthalts, über die im Rahmen des Auslandsaufenthalts zu erbringenden Leistungen, die gleichwertig zu den Leistungen im Bachelorstudiengang sein müssen, sowie die den Leistungen zugeordneten Leistungspunkte vorausgehen. Vereinbarungsgemäß erbrachte Leistungen werden angerechnet.
  3. Der*Die Beauftragte für Stipendienprogramme unterstützt die Studierenden bei der Planung und Vorbereitung des Auslandsstudiums.
  4. Als geeigneter Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt wird das 4. Fachsemester empfohlen.
  5. Daneben gibt es auch die Möglichkeit, das Berufspraktikum im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes zu absolvieren. Dazu berät ausführlich der Career Service und die*der von der Gemeinsamen Kommission Bioinformatik bestellte Praktikumsbeauftragte.

§ 13 Studienabschluss

  1. Voraussetzung für den Studienabschluss ist, dass die gemäß §§ 7 und 10 geforderten Leistungen erbracht und nachgewiesen sind.
  2. Der Studienabschluss ist ausgeschlossen, sofern die*der Studierende an einer anderen Hochschule im gleichen Studiengang, im gleichen Fach oder in einem Modul, welches mit einem der Module des Bachelorstudiengangs identisch oder vergleichbar ist, Leistungen endgültig nicht erbracht oder Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden hat oder sich noch in einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet.
  3. Dem Antrag auf Zulassung zum Studienabschluss sind Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 1 und eine Versicherung beizufügen, dass für die Person der Antragstellerin*des Antragstellers keiner der in Abs. 2 genannten Fälle vorliegt. Über den Antrag entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.
  4. Aufgrund der bestandenen Prüfung werden ein Zeugnis und eine Urkunde (Anlagen 3 und 4) in deutscher Sprache mit englischer Übersetzung sowie ein Diploma Supplement in deutscher und englischer Fassung ausgestellt. Es wird ferner eine Zeugnisergänzung mit Angaben zu den einzelnen Modulen (Transkript) erstellt.

§ 14 Inkrafttreten und Übergangsregelung

  1. Die Ordnung trittam Tage nach der Veröffentlichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Universität Berlin) und im Amtsblatt der Charité in Kraft.
  2. Gleichzeitig trittdie Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bioinformatik vom 10. Juli 2012 (FU-Mitteilungen 81/2012, S. 1607) und die Prüfungsordnung vom 10. Juli 2012 (FU-Mitteilungen 81/2012, S. 1629) außer Kraft.
  3. Diese Ordnung gilt für Studierende, die nach deren Inkrafttreten im Bachelorstudiengang an der Freien Universität Berlin immatrikuliert werden. Studierende, die vor dem Inkrafttreten dieser Ordnung für den Studiengang an der Freien Universität Berlin immatrikuliert worden sind, setzen das Studium auf der Grundlage der Studienordnung und der Prüfungsordnung gemäß Abs. 2 fort, sofern sie nicht die Fortsetzung des Studiums gemäß dieser Ordnung beim Prüfungsausschuss beantragen. Anlässlich der auf den Antrag hin erfolgenden Umschreibung entscheidet der Prüfungsausschuss über den Umfang der Berücksichtigung von zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnenen oder abgeschlossenen Modulen oder über deren Anrechnung auf nach Maßgabe dieser Ordnung zu erbringende Leistungen, wobei den Erfordernissen von Vertrauensschutz und Gleichbehandlungsgebot Rechnung getragen wird. Die Umschreibung ist nicht revidierbar.
  4. Die Möglichkeit des Studienabschlusses auf der Grundlage der Studienordnung und der Prüfungsordnung gemäß Abs. 2 wird bis zum Ende des Sommersemesters 2026 gewährleistet.

  1. Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin am 19. Juni 2023 und vom Vorstand der Charité - Universitäts Berlin am 29. August 2023 bestätigt worden.