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Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin für das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Informatik im Rahmen anderer Studiengänge

Präambel

Aufgrund von § 14 Abs. 1 Nr. 2 Teilgrundordnung (Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen Nr. 24/1998) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin am 19. April 2017 die folgende Studien- und Prüfungsordnung für das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Informatik im Rahmen anderer Studiengänge erlassen.1

Anlagen

  • Anlage 1: Modulbeschreibungen
  • Anlage 2: Exemplarischer Studienverlaufsplan (!TODO missing)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des 30-Leistungspunkte-Modulangebots Informatik im Rahmen anderer Studiengänge (Modulangebot) und in Ergänzung zur Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin (RSPO) Anforderungen und Verfahren für die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen (Leistungen) in diesem Modulangebot.

§ 2 Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzung ist die Zulassung zu einem Bachelorstudiengang der Freien Universität Berlin, dessen Kernfach nicht mehr als 150 Leistungspunkte (LP) umfasst, soweit dessen Kombinierbarkeit mit dem Modulangebot nicht durch anderweitige Regelungen ausgeschlossen ist.Grundsätzlich istdas Modulangebot mit allen Studienfächern außer der Informatik sowie der Bioinformatik kombinierbar.

§ 3 Qualifikationsziele

  1. Die Absolventinnen und Absolventen des Modulangebots verfügen über grundlegende informatische Grundbegriffe und Methoden, insbesondere die Konzepte Problem, Spezifikation, Modell, Algorithmus, Programmentwurf, Programmierung, Test und Beweis.
  2. Sie können einfache Programme in einer modernen Programmiersprache selbst entwickeln, an der Entwicklung größerer Programme mitwirken und haben grundlegende Fertigkeiten, die Tauglichkeit bestimmter Informatiktechnologien für einen gegebenen Zweck einzuschätzen. Sie haben grundlegende Fertigkeiten darin entwickelt, mit diesen Elementen Informatiksysteme zu entwickeln und anzupassen oder deren sozio-technische Auswirkungen samt der Effekte beim Aufeinandertreffen diverser Beteiligtengruppen (Diversity) einzuschätzen.

§ 4 Studieninhalte

  1. Das Modulangebot behandelt grundlegende Sprachgebräuche und Zusammenhänge des formalen und des sozialen Diskurses über Software. Im Rahmen des Studiums befassen sich die Studentinnen und Studenten mit informatischem Grundwissen, insbesondere zu Modellierungs-, Entwurfs-, Programmierungs-, Überprüfungs- und Bewertungsverfahren, das sie in die Lage versetzt, innerhalb ihres Fachgebietes und der gegebenen technischen, ökonomischen und sozialen Randbedingungen an der Suche nach informatischen Lösungen qualifiziert mitzuwirken.
  2. Sie erlernen ferner grundlegende Methoden zur systematischen Programmierung von Rechnern und die Benutzung grundlegender technologischer Bausteine zur praktischen Umsetzung der theoretischen Konzepte

§ 5 Studienberatung und Studienfachberatung

  1. Die allgemeine Studienberatung wird durch die Zentraleinrichtung Studienberatung und Psychologische Beratung der Freien Universität Berlin durchgeführt.
  2. Die Studienfachberatung wird durch die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, die Lehrveranstaltungen im Modulangebot abhalten, zu den regelmäßigen Sprechstunden durchgeführt. Zudem steht mindestens eine studentische Hilfskraft beratend zur Verfügung.
  3. Der Fachbereich bietet speziell für die Studentinnen eine Studienberatung an; Ansprechpartnerin ist insbesondere die Frauenbeauftragte des Fachbereichs Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin.

§ 6 Prüfungsausschuss

Zuständig für die Organisation der Prüfungen und die übrigen in der RSPO genannten Aufgaben ist der vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin für den Bachelorstudiengang Informatik des Fachbereichs Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin eingesetzte Prüfungsausschuss.

§ 7 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen

  1. Im Rahmen des Modulangebots sind Leistungen im Umfang von insgesamt 30 LP nachzuweisen. Das Modulangebot gliedert sich in einen Pflichtbereich im Umfang von 16 LP und einen Wahlpflichtbereich im Umfang von 14 LP.
  2. Im Rahmen des Pflichtbereichs sind die folgenden Module zu absolvieren:
    • Modul: Informatik A (8 LP) und
    • Modul: Informatik B (8 LP).
  3. Im Wahlpflichtbereich sind zwei Module im Umfang von insgesamt 14 LP zu wählen und absolvieren. Hierfür werden die folgenden Module angeboten:
    • Modul: Auswirkungen der Informatik (7 LP),
    • Modul: Datenbanksysteme für Nebenfach (7 LP),
    • Modul: Grundlagen der theoretischen Informatik für Nebenfach (7 LP),
    • Modul: Nichtsequentielle Programmierung (7 LP).
    • Modul: Verteilte Programmierung (7 LP).
  4. Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalte und Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, den zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teilnahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prüfungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, die den Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, die Regeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren die Modulbeschreibungen in der Anlage 1.
  5. Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im Modulangebot unterrichtet der exemplarische Studienverlaufsplan in der Anlage 2.

§ 8 Lehr- und Lernformen

  1. Im Rahmen des Lehrangebots werden folgende Lehr- und Lernformen angeboten:
    1. Vorlesung (V): Vorlesungen geben einen systematischen und umfassenden Überblick über einen größeren Gegenstandsbereich der Informatik und ihre methodischen bzw. theoretischen Grundlagen oder Kenntnisse über ein spezielles Stoffgebiet und dienen damit der Darstellung allgemeiner Zusammenhänge und theoretischer Grundlagen. Die vorrangige Lehrform ist der Vortrag der jeweiligen Lehrkraft. Sie kontrolliert am Ende der LV den Wissensstand.
    2. Übung (Ü): Die Übungen finden begleitend zur Vorlesung in kleinen Gruppen statt, die nicht mehr als zwanzig Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfassen sollen. Die Übungen werden von studentischen Tutorinnen oder Tutoren oder wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern unter der Leitung der Lehrkraft der jeweiligen Vorlesung durchgeführt. Zu einer Vorlesung erscheinen in regelmäßigen Abständen Übungsblätter mit theoretischen oder praktischen Aufgaben, die von den Studentinnen und Studenten selbstständig in freier Hausarbeit oder in selbstorganisierten Kleingruppen zu lösen oder zu bearbeiten sind. Die Lösungen oder Lösungsansätze werden in den Übungsgruppen vorgetragen und diskutiert. Zweck der Übungsgruppen ist sowohl die Vertiefung des Vorlesungsstoffes als auch das Erlernen und Üben von Methoden und Techniken. Ferner soll das Gespräch über Informatik, die Zusammenarbeit und die Planung der eigenen Arbeitsweise erlernt werden.
    3. Seminar (S): Ein Seminar dient der Vermittlung von Kenntnissen eines abgegrenzten Stoffgebiets und dem Erwerb von Fähigkeiten, eine Fragestellung selbstständig zu bearbeiten, die Ergebnisse darzustellen und kritisch zu diskutieren. Die vorrangigen Arbeitsformen sind Seminargespräche auf der Grundlage von Unterrichtsmitteln, von vorzubereitender Lektüre (Fachliteratur und Quellen), von Arbeitsaufträgen sowie Gruppenarbeit.
  2. Die Lehr- und Lernformen gemäß Abs. 1 können in Blended-Learning-Arrangements umgesetzt werden. Das Präsenzstudium wird hierbei mit elektronischen Internet-basierten Medien (E-Learning) verknüpft. Dabei werden ausgewählte Lehr- und Lernaktivitäten über die zentralen E-Learning- Anwendungen der Freien Universität Berlin angeboten und von den Studentinnen und Studenten einzeln oder in einer Gruppe selbstständig und/oder betreut bearbeitet. Blended Learning kann in der Durchführungsphase (Austausch und Diskussion von Lernobjekten, Lösung von Aufgaben, Intensivierung der Kommunikation zwischen den Lernenden und Lehrenden) bzw. in der Nachbereitungsphase (Lernerfolgskontrolle, Transferunterstützung) eingesetzt werden.

§ 9 Wiederholung von Prüfungsleistungen

  1. Im Falle des Nichtbestehens dürfen Prüfungsleistungen bis zu dreimal wiederholt werden.
  2. Wenn der erste mögliche Prüfungstermin unmittelbar nach Abschluss der zugehörigen Lehrveranstaltung wahrgenommen wird, darf eine mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prüfungsleistung im Modul einmalig zur Notenverbesserung, die spätestens zu Beginn des Folgesemesters stattfindet, wiederholt werden. Gewertet wird die Note mit dem besseren Ergebnis. Im Fall von Wiederholungsprüfungen ist eine Notenverbesserung ausgeschlossen.

§ 10 Elektronische Prüfungsleistungen

  1. Bei elektronischen Prüfungsleistungen erfolgt die Durchführung und Auswertung unter Verwendung von digitalen Technologien.
  2. Vor einer Prüfungsleistung unter Verwendung von digitalen Technologien ist die Geeignetheit dieser Technologien im Hinblick auf die vorgesehenen Prüfungsaufgaben und die Durchführung der elektronischen Prüfungsleistung von zwei Prüferinnen oder Prüfern festzustellen.
  3. Die Authentizität des Urhebers und die Integrität der Prüfungsergebnisse sind sicherzustellen. Hierfür werden die Prüfungsergebnisse in Form von elektronischen Daten eindeutig identifiziert sowie unverwechselbar und dauerhaft der Studentin oder dem Studenten zugeordnet. Es istzu gewährleisten, dass die elektronischen Daten für die Bewertung und Nachprüfbarkeit unverändert und vollständig sind.
  4. Eine automatisiert erstellte Bewertung einer Prüfungsleistung ist auf Antrag der geprüften Studentin oder des geprüften Studenten von einer Prüferin oder einem Prüfer zu überprüfen.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Universität Berlin) in Kraft.


  1. Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin am 16. Mai 2017 bestätigt worden.