Skip to content

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bioinformatik der Fachbereiche Biologie, Chemie, Pharmazie sowie Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin und der Fakultät der Charité - Universitätsmedizin Berlin (Charité)

Studienordnung

Präambel

Aufgrund von § 14 Abs. 1 Nr. 2 Teilgrundordnung (Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) sowie §§ 71 Abs. 1 Nr. 1 und 74 Abs. 1, 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378) und §9 Abs. 1 Nr. 1 des Berliner Universitätsmedizingesetzes vom 5. Dezember 2005 (GVBl. S. 739) hat die von den Fachbereichen Mathematik und Informatik sowie Biologie, Chemie, Pharmazie der Freien Universität Berlin sowie der Fakultät der Charité - Universitätsmedizin Berlin (Charité) eingesetzte Gemeinsame Kommission Bioinformatik am 10. Juli 2012 folgende Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bioinformatik erlassen: 1

Anlagen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalte und Aufbau des Bachelorstudiengangs Bioinformatik der Fachbereiche Biologie, Chemie, Pharmazie sowie Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin und der Fakultät der Charité - Universitätsmedizin Berlin (Bachelorstudiengang) auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang vom 10. Juli 2012.

§ 2 Qualifikationsziele

  1. Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs haben eine breite wissenschaftliche Grundqualifizierung in den Studienbereichen Informatik, Mathematik und Statistik sowie Biologie/Chemie/Biochemie. Sie setzen die Studieninhalte der verschiedenen Wissensbereiche in Beziehung zueinander und zeichnen sich insbesondere durch die Fähigkeit aus, mathematische und informatische Methoden im Bereich der Lebenswissenschaften anzuwenden. Die Absolventinnen und Absolventen können biologische oder medizinische Problemstellungen verstehen und analysieren. Sie sind in der Lage, zu ihrer Lösung Methoden und Erkenntnisse der Bioinformatik einzusetzen oder neu zu entwickeln.
  2. Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, kritisch zu urteilen und verantwortlich sowie geschlechtersensibel zu handeln. Sie besitzen eine ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit und können ihre Ergebnisse klar dokumentieren und präsentieren.
  3. Die Absolventinnen und Absolventen sind für einen weiterführenden Studiengang qualifiziert und auf Tätigkeiten in unterschiedlichen Berufsfeldern vorbereitet. In Frage kommt etwa die Mitwirkung bei Forschungsund Entwicklungstätigkeiten in den Bereichen Pharmazie, Medizin oder Biotechnologie bei entsprechenden Einrichtungen in Industrie, Wissenschaft und Verwaltung.

§ 3 Studieninhalte

  1. Das Kernfach Bioinformatik gliedert sich in die Studienbereiche Informatik, Mathematik und Statistik sowie Biologie/Chemie/Biochemie.
  2. Der Studienbereich Informatik umfasst die Grundlagenausbildung in Informatik und vermittelt Grundkenntnisse und Fertigkeiten im Bereich von Programmierung, Rechnersystemen, Algorithmen und Datenstrukturen. Außerdem wird ein Überblick über Methoden und Arbeitsweisen der Bioinformatik vermittelt.
  3. Der Studienbereich Mathematik und Statistik vermittelt Grundkenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Analysis (Differentiation, Integration, gewöhnliche Differentialgleichungen), Linearen Algebra (Matrizenrechnung, Eigenwerte, Hauptachsentransformation), in der Statistik (elementare Wahrscheinlichkeitstheorie, statis- tische Grundbegriffe, Entscheidungs-, Test- und Schätztheorien, lineare statistische Methoden) sowie in der computerorientierten Mathematik (Zahlendarstellung, Stabilität und Kondition, Effizienz und Komplexitätsbegriffe, numerische Lineare Algebra, numerische Quadratur und Integration).
  4. Der Studienbereich Biologie/Chemie/Biochemie dient der Vermittlung von Grundkenntnissen in folgenden Teilbereichen der Biologie: Zellfunktionen, deren molekulare Grundlagen sowie deren Veränderung durch Virusinfektion und bei Tumoren, Genetik und Physiologie/Neurobiologie (Funktionsmechanismen wesentlicher neuronaler und vegetativer Systeme: Zentralnervensystem, vegetatives Nervensystem, Herz, Atmung, Niere; Prinzipien von Informationsverarbeitung, Regelung, Verhalten und Lernen). Hinzu kommen Grundkenntnisse in der Chemie (Atombau- und Periodensystem, Moleküle, Bindungen, chemische Reaktionen und Gleichgewichte, Reaktionskinetik, Energie und Thermodynamik). Außerdem soll biochemisches Grundwissen vermittelt werden: Struktur und Funktion biologisch relevanter Makromoleküle einschließlich experimenteller Methoden, Intermediärstoffwechsel- und Regulationsmechanismen, zelluläre Biochemie und Signaltransduktion.

§ 4 Aufbau und Gliederung

  1. Der Bachelorstudiengang gliedert sich in
    1. das Kernfach im Umfang von 150 Leistungspunkten (LP) einschließlich der Bachelorarbeit mit mündlicher Präsentation im Umfang von 12 LP und
    2. Module aus dem Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) im Umfang von 30 LP.
  2. Das Kernfach Bioinformatik gliedert sich neben der Bachelorarbeit mit mündlicher Präsentation im Umfang von 12 LP in folgende Bereiche im Umfang von 138 LP:
    1. einen Pflichtbereich im Umfang von 131 LP mit den Studienbereichen
      1. Informatik im Umfang von 42 LP
      2. Mathematik und Statistik im Umfang von 40 LP
      3. Biologie/Chemie/Biochemie im Umfang von 49 LP und
    2. einen Wahlbereich im Umfang von 7 LP.
  3. Im Rahmen des Studienbereichs Informatik im Umfang von 42 LP sind folgende Module zu absolvieren:
    1. Informatik A (8 LP),
    2. Informatik B (8 LP),
    3. Algorithmen und Datenstrukturen (6 LP),
    4. Algorithmen und Datenstrukturen - Praktikum (6 LP) und
    5. Algorithmische Bioinformatik (14 LP).
  4. Im Rahmen des Studienbereichs Mathematik und Statistik im Umfang von 40 LP sind folgende Module zu absolvieren:
    1. Mathematik für Bioinformatiker I (8 LP),
    2. Mathematik für Bioinformatiker II (8 LP),
    3. Computerorientierte Mathematik I (5 LP),
    4. Computerorientierte Mathematik II (5 LP),
    5. Statistik für Biowissenschaften I (6 LP) und
    6. Statistik für Biowissenschaften II (8 LP).
  5. Im Rahmen des Studienbereichs Biologie/Chemie/Biochemie im Umfang von 49 LP sind folgende Module zu absolvieren:
    1. Allgemeine Chemie (7 LP),
    2. Allgemeine Biologie (6 LP),
    3. Molekularbiologie und Biochemie I (6 LP),
    4. Molekularbiologie und Biochemie II (6 LP),
    5. Molekularbiologie und Biochemie III (6 LP),
    6. Genetik und Genomforschung (5 LP),
    7. Medizinische Physiologie (8 LP) und
    8. Neurobiologie (5 LP).
  6. Im Wahlbereich im Umfang von 7 LP sollen über die Grundlagenausbildung im Pflichtbereich hinaus vertiefte und ergänzende Fachkenntnisse in einem der drei Studienbereiche Informatik gemäß Abs. 3, Mathematik und Statistik gemäß Abs. 4 sowie Biologie/Chemie/Biochemie gemäß Abs. 5 erworben werden. In Betracht kommen Module aus dem Angebot der Bachelorstudiengänge Informatik, Mathematik, Biochemie und Biologie. Besonders zu empfehlen sind die Module „Datenbanksysteme“ und „Grundlagen der Theoretischen Informatik“ aus dem Bachelorstudiengang Informatik des Fachbereichs Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin.
  7. Die Module des Wahlbereichs und darin nachgewiesene Leistungen dürfen nicht mit Modulen und Leistungen des Pflichtbereichs gemäß Abs. 2 bis 5 übereinstimmen. Für Anforderungen und Verfahren der Leistungserbringung gelten die jeweiligen Ordnungen. Die Gemeinsame Kommission Bioinformatik legt jeweils mit Ankündigung des Lehrangebots des jeweiligen Semesters fest, welche Module von den Studentinnen und Studenten gewählt werden können. Der Beschluss wird den Studentinnen und Studenten rechtzeitig und in geeigneter Form bekannt gegeben.
  8. Über Inhalte und Qualifikationsziele, Lehr- und Lernformen, den zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teilnahme, die Regeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren für die Module des Kernfachs ohne den Wahlbereich und für das Modul „Projektmanagement im Softwarebereich“ die Modulbeschreibungen gemäß Anlage 1. Für die Module „Informatik A“ und „Informatik B“ wird auf die Studienordnung des Fachbereichs Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin für den Bachelorstudiengang mit dem Kernfach Informatik, für das 60- und das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Informatik im Rahmen anderer Studiengänge verwiesen. Für die Module „Computerorientierte Mathematik I“ und „Computerorientierte Mathematik II“ wird auf die Studienordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik des Fachbereichs Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin verwiesen. Für die Module des Wahlbereichs wird auf die jeweilige Studienordnung verwiesen.

§ 5 Studienberatung und Studienfachberatung

Die allgemeine Studienberatung wird von der Zentraleinrichtung Studienberatung und Psychologische Beratung der Freien Universität Berlin durchgeführt. Die Studienfachberatung wird nach Bedarf durch eine der hauptberuflichen Lehrkräfte durchgeführt.

§ 6 Lehr- und Lernformen

  1. Vorlesungen: In der Vorlesung werden die Inhalte der jeweiligen Veranstaltung von der Lehrkraft vorgetragen und erläutert. Die Lehrkräfte vermitteln Lehrinhalte unter Hinweis auf Fachliteratur und regen zu eigenem Arbeiten und kritischem Denken an.
  2. Übungen: Die Übungen finden in der Regel begleitend zur Vorlesung in kleinen Gruppen statt. In den Übungsgruppen wird der Vorlesungsstoff schwerpunktmäßig wiederholt und die praktische Anwendung des Gelernten anhand von Übungsaufgaben eingeübt.
  3. Seminare: Seminare dienen der exemplarischen Einarbeitung in Inhalte, Theorien und Methoden der Bioinformatik anhand überschaubarer Themenbereiche. Die Studentinnen und Studenten erarbeiten, präsentieren und diskutieren unter Anleitung einer Lehrkraft Lehrinhalte anhand von Fachliteratur und empirischen Erkenntnissen.
  4. Praktika: Laborpraktika tragen zum Verständnis biologischer und chemischer Vorgänge bei. Dabei erhalten die Studentinnen und Studenten einen Einblick in Voraussetzungen der praktischen Datengewinnung. Darüber hinaus werden Softwarepraktika bzw. Programmierpraktika angeboten, in denen die Studentinnen und Studenten den Umgang mit Software im Alltag der Bioinformatik kennen lernen und ihre Programmierfertigkeiten trainieren.

§ 7 Allgemeine Berufsvorbereitung

  1. Im Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) erwerben die Studentinnen und Studenten über die fachwissenschaftlichen Studien hinaus eine breitere wissenschaftliche Bildung und weitere berufsfeldbezogene Kompetenzen zur Vorbereitung auf qualifikationsadäquate, auch international ausgerichtete berufliche Tätigkeiten nach dem Studium.
  2. Die Module des Studienbereichs ABV werden in der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung in Bachelorstudiengängen der Freien Universität Berlin (StO-ABV und PO-ABV) sowie dieser Studienordnung und Prüfungsordnung beschrieben.
  3. Der Studienbereich ABV umfasst ein obligatorisches Berufspraktikum sowie unterschiedliche Kompetenzbereiche, die berufsrelevante Qualifikationsfelder abdecken. Es sind folgende Module zu absolvieren:
    1. „Projektmanagement im Softwarebereich“ (10 LP) aus dem Kompetenzbereich Fachnahe Zusatzqualifikationen,
    2. frei wählbare Module im Umfang von insgesamt 10 LP aus anderen Kompetenzbereichen und
    3. Berufspraktikum (10 LP)
  4. Das obligatorische Berufspraktikum im Umfang von 10 LP ist in einem dafür geeigneten Betrieb oder an einer außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtung zu absolvieren. Es soll den Studentinnen und Studenten einen Einblick in mögliche Berufs- und Tätigkeitsfelder und in die Anforderungen der Praxis eröffnen. Praktikumsstellen bedürfen der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss oder des/der von ihm benannten Praktikumsbeauftragen. Eine praktikumsbezogene Beratung und Unterstützung bei der Suche eines Praktikumsplatzes wird von dem oder der Praktikumsbeauftragten in Abstimmung mit dem Career Service angeboten.
  5. Die Module gemäß Abs. 3 und darin erbrachte Leistungen dürfen nicht mit Modulen und Leistungen des Kernfachs gemäß § 4 Abs. 2 bis 5 übereinstimmen.

§ 8 Auslandsstudium

  1. Den Studentinnen und Studenten wird ein Auslandsstudienaufenthalt empfohlen. Im Rahmen des Auslandsstudiums sollen Studien- und Prüfungsleistungen (Leistungen) erbracht werden, die für den Bachelorstudiengang anrechenbar sind.
  2. Dem Auslandsstudium soll der Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Studentin oder dem Studenten, der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sowie der zuständigen Stelle der im Ausland ansässigen wissenschaftlichen Institution über die Dauer des Auslandsaufenthalts, über die im Rahmen des Auslandsaufenthalts zu erbringenden Leistungen, die gleichwertig zu den Leistungen im Bachelorstudiengang sein müssen, sowie die den Leistungen zugeordneten Leistungspunkte vorausgehen. Vereinbarungsgemäß erbrachte Leistungen werden angerechnet.
  3. Der oder die Beauftragte für Stipendienprogramme unterstützt die Studentinnen und Studenten bei der Planung und Vorbereitung des Auslandsstudiums.
  4. Als geeigneter Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt wird das 4. Fachsemester empfohlen.
  5. Daneben gibt es auch die Möglichkeit, das Berufspraktikum im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes zu absolvieren. Dazu berät ausführlich der Career Service und die oder der von der Gemeinsamen Kommission Bioinformatik bestellte Praktikumsbeauftragte.

§ 9 Inkrafttreten und Übergangsregelung

  1. Die Ordnung trittam Tage nach der Veröffentlichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Universität Berlin) in Kraft.
  2. Gleichzeitig tritt die Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bioinformatik vom 2. Juni 2010 (FU-Mitteilungen 32/2010, S. 610) außer Kraft.
  3. Diese Ordnung gilt für Studentinnen und Studenten, die nach deren Inkrafttreten im Bachelorstudiengang an der Freien Universität Berlin immatrikuliert werden. Studentinnen und Studenten, die vor dem Inkrafttreten dieser Ordnung für den Studiengang an der Freien Universität Berlin immatrikuliert worden sind, setzen das Studium auf der Grundlage der Studienordnung gemäß Abs. 2 fort, sofern sie nicht die Fortsetzung des Studiums gemäß dieser Ordnung beim Prüfungsausschuss beantragen. Anlässlich der auf den Antrag hin erfolgenden Umschreibung entscheidet der Prüfungsausschuss über den Umfang der Berücksichtigung von zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnenen oder abgeschlossenen Modulen oder über deren Anrechnung auf nach Maßgabe dieser Ordnung zu erbringende Leistungen, wobei den Erfordernissen von Vertrauensschutz und Gleichbehandlungsgebot Rechnung getragen wird. Die Umschreibung ist nicht revidierbar.
  4. Die Möglichkeit des Studienabschlusses auf der Grundlage der Studienordnung gemäß Abs. 2 wird bis zum Ende des Sommersemesters 2015 gewährleistet.

Prüfungsordnung

Präambel

Aufgrund von § 14 Abs. 1 Nr. 2 Teilgrundordnung (Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) sowie §§ 71 Abs. 1 Nr. 1 und 74 Abs. 1, 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378) und §9 Abs. 1 Nr. 1 des Berliner Universitätsmedizingesetzes vom 5. Dezember 2005 (GVBl. S. 739) hat die von den Fachbereichen Mathematik und Informatik und Biologie, Chemie, Pharmazie der Freien Universität Berlin sowie der Fakultät der Charité - Universitätsmedizin Berl eingesetzte Gemeinsame Kommission Bioinformatik am 10. Juli 2012 folgende Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bioinformatik erlassen: 2

Anlagen

//!TODO Anlagen are missing

  • Anlage 1: Leistungen, Zugangsvoraussetzungen, Teilnahmepflichten und Leistungspunkte
  • Anlage 2: Zeugnis (Muster)
  • Anlage 3: Urkunde (Muster)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt in Ergänzung der Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten der Freien Universität Berlin (SfAP) Anforderungen und Verfahren für die Erbringung der Prüfungsleistungen im Rahmen des Bachelorstudiengangs Bioinformatik der Fachbereiche Biologie, Chemie, Pharmazie sowie Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin und der Fakultät der Charité - Universitätsmedizin Berlin (Bachelorstudiengang).

§ 2 Prüfungsausschuss

Zuständig für die Organisation der Prüfungen und die übrigen in der SfAP genannten Aufgaben ist der von der Gemeinsamen Kommission Bioinformatik für den Bachelorstudiengang eingesetzte Prüfungsausschuss.

§ 3 Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester.

§ 4 Umfang der Leistungen

  1. Es sind insgesamt Prüfungs- und Studienleistungen (Leistungen) im Umfang von 180 Leistungspunkten (LP) nachzuweisen, davon in
    1. 150 LP im Kernfach einschließlich der Bachelorarbeit mit mündlicher Präsentation im Umfang von 12 LP und
    2. 30 LP im Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV).
  2. Die in den Modulen zu erbringenden studienbegleitenden Prüfungsleistungen, die Zugangsvoraussetzungen für die einzelnen Module, Angaben über die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme an den Lehr- und Lernformen sowie die den Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte sind der Anlage 1 zu entnehmen. Für die Module „Informatik A“ und „Informatik B“ wird auf die Prüfungsordnung des Fachbereichs Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin für den Bachelorstudiengang mit dem Kernfach Informatik, für das 60- und das 30-Leistungspunkte-Modulangebot Informatik im Rahmen anderer Studiengänge verwiesen. Für die Module „Computerorientierte Mathematik I“ und „Computerorientierte Mathematik II“ wird auf die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik des Fachbereichs Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin verwiesen. Für die Module des Wahlbereichs wird auf die jeweilige Prüfungsordnung verwiesen.

§ 5 Bachelorarbeit

  1. Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die Studentin oder der Student in der Lage ist, ein Thema auf dem Gebiet der Bioinformatik selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse schriftlich angemessen darzustellen und zu dokumentieren.
  2. Studentinnen und Studenten werden auf Antrag zur Bachelorarbeit zugelassen, wenn sie
    1. Module im Umfang von mindestens 120 LP einser schließlich des Moduls „Algorithmische Bioinformatik“ erfolgreich absolviert haben und
    2. im Bachelorstudiengang zuletzt an der Freien Universität Berlin immatrikuliert gewesen sind.
  3. Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit sind Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 2 beizufügen, ferner die Bescheinigung einer prüfungsberechtigten Lehrkraft über die Bereitschaft zur Übernahme der Betreuung der Bachelorarbeit. Der zuständige Prüfungsausschuss entscheidet über den Antrag.
  4. Der Prüfungsausschuss gibt in Abstimmung mit der Betreuerin oder dem Betreuer der Studentin oder dem Studenten das Thema der Bachelorarbeit aus. Die Ausgabe ist aktenkundig zu machen. Thema und Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeschlossen werden kann. Die Fristeinhaltung ist aktenkundig zu machen. Die Studentinnen und Studenten erhalten Gelegenheit, eigene Themenvorschläge zu machen; ein Anspruch auf deren Umsetzung besteht nicht.
  5. Die Bachelorarbeit umfasst etwa 25 Seiten mit etwa 7 500 Wörtern. Die Bearbeitungsdauer beträgt zwölf Wochen.
  6. Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss. Das Thema kann einmal innerhalb der ersten zwei Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als nicht ausgegeben. Die Fristeinhaltung ist aktenkundig zu machen.
  7. Die Bachelorarbeit ist innerhalb der Bearbeitungszeit in drei gebundenen Exemplaren einzureichen. Außerdem ist die Arbeit in elektronischer Form (in einem vom Prüfungsbüro benannten Standardformat) vorzulegen. Bei der Abgabe hat die Studentin oder der Student schriftlich zu versichern, dass sie oder er die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.
  8. Die Bachelorarbeit ist von zwei Prüfungsberechtigten zu bewerten, die vom Prüfungsausschuss bestellt werden. Die Prüfungsnote errechnet sich aus dem Mittelwert der Noten der beiden Prüfungsberechtigten. Ist die Note der Bachelorarbeit nicht mindestens „ausreichend“ (4,0), darf die Bachelorarbeit einmal wiederholt werden.
  9. Die Ergebnisse der Bachelorarbeit werden im Rahmen einer mündlichen Präsentation vorgestellt und wissenschaftlich verteidigt. Die Präsentation besteht aus einem etwa 15-minütigen Vortrag mit anschließender etwa 15-minütiger Diskussion. Die mündliche Präsentation ist unbenotet. Der Termin wird rechtzeitig in geeigneter Form bekannt gegeben.

§ 6 Studienabschluss

  1. Voraussetzung für den Studienabschluss ist, dass die gemäß § 4 Abs. 1 dieser Ordnung in Verbindung mit § 4 Studienordnung geforderten Leistungen erbracht und nachgewiesen sind.
  2. Der Studienabschluss ist ausgeschlossen, sofern die Studentin oder der Student an einer anderen Hochschule im gleichen Studiengang, im gleichen Fach oder in einem Modul, welches mit einem der Module des Bachelorstudiengangs identisch oder vergleichbar ist, Leistungen endgültig nicht erbracht oder Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden hat oder sich noch in einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet.
  3. Dem Antrag auf Zulassung zum Studienabschluss sind Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 1 und eine Versicherung beizufügen, dass für die Person der Antragstellerin oder des Antragstellers keiner der in Abs. 2 genannten Fälle vorliegt. Über den Antrag entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.
  4. Aufgrund der bestandenen Prüfung werden ein Zeugnis und eine Urkunde (Anlagen 2 und 3) in deutscher Sprache mit englischer Übersetzung sowie ein Diploma Supplement in deutscher und englischer Fassung ausgestellt. Es wird ferner eine Zeugnisergänzung mit Angaben zu den einzelnen Modulen (Transkript) erstellt.

§ 7 Inkrafttreten und Übergangsregelung

  1. Die Ordnung trittam Tage nach der Veröffentlichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Universität Berlin) in Kraft.
  2. Gleichzeitig tritt die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bioinformatik vom 2. Juni 2010 (FU-Mitteilungen 32/2010, S. 634) außer Kraft.
  3. Diese Ordnung gilt für Studentinnen und Studenten, die nach deren Inkrafttreten im Bachelorstudiengang an der Freien Universität Berlin immatrikuliert werden. Studentinnen und Studenten, die vor dem Inkrafttreten dieser Ordnung für den Studiengang an der Freien Universität Berlin immatrikuliert worden sind, erbringen die Leistungen nach der Prüfungsordnung gemäß Abs. 2, sofern sie nicht die Erbringung der Leistungen gemäß dieser Ordnung beim Prüfungsausschuss beantragen. Anlässlich der auf den Antrag hin erfolgenden Umschreibung entscheidet der Prüfungsausschuss über den Umfang der Berücksichtigung von zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnenen oder abgeschlossenen Modulen oder über deren Anrechnung auf nach Maßgabe dieser Ordnung zu erbringende Leistungen, wobei den Erfordernissen von Vertrauensschutz und Gleichbehandlungsgebot Rechnung getragen wird. Die Umschreibung ist nicht revidierbar.
  4. Die Möglichkeit des Studienabschlusses auf der Grundlage der Prüfungsordnung gemäß Abs. 2 wird bis zum Ende des Sommersemesters 2015 gewährleistet.

  1. Die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung hat die Studienordnung am 21. August 2012 zur Kenntnis genommen. Die Geltungsdauer der Ordnung ist bis zum 30. September 2013 befristet. 

  2. Diese Ordnung ist von der für Hochschulen zuständigen Senat verwaltung am 21. August 2012 bestätigt worden. Die Geltungsdau der Ordnung ist bis zum 30. September 2013 befristet.