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Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin für den Bachelorstudiengang Mathematik für das Lehramt und das 60-Leistungspunkte-Modulangebot Mathematik im Rahmen anderer Studiengänge

Präambel

Aufgrund von § 14 Abs. 1 Nr. 2 Teilgrundordnung (Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin am 24. Mai 2017 die folgende Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik für das Lehramt und das 60-Leistungspunkte-Modulangebot Mathematik im Rahmen anderer Studiengänge erlassen: 1

Anlagen

  • Anlage 1: Modulbeschreibungen
  • Anlage 2: Exemplarische Studienverlaufspläne:
    • 2.1 Exemplarischer Studienverlaufsplan für den Bachelorstudiengang Mathematik für das Lehramt (!TODO missing)
    • 2.2 Exemplarischer Studienverlaufsplan für das 60-LP-Modulangebot Mathematik im Rahmen anderer Studiengänge (!TODO missing)
  • Anlage 3: Zeugnis (Muster) (!TODO missing)
  • Anlage 4: Urkunde (Muster) (!TODO missing)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt Ziele, Inhalt und Aufbau des Bachelorstudiengangs Mathematik für das Lehramt des Fachbereichs Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin (Bachelorstudiengang) sowie für das 60-Leistungspunkte-Modulangebot Mathematik des Fachbereichs Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin im Rahmen anderer Studiengänge (60-LP-Modulangebot) und in Ergänzung zur Rahmenstudien und -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin (RSPO) Anforderungen und Verfahren für die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen (Leistungen) im Bachelorstudiengang und im 60-LP-Modulangebot.

§ 2 Studienberatung und Studienfachberatung

  1. Die allgemeine Studienberatung wird durch die Zentraleinrichtung Studienberatung und Psychologische Beratung der Freien Universität Berlin durchgeführt. Der Fachbereich Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin bietet speziell für die Studentinnen eine Studienberatung an; Ansprechpartnerin ist insbesondere die Frauenbeauftragte des Fachbereichs Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin.
  2. Die Studienfachberatung wird von den Professorinnen und Professoren des Fachbereichs Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin angeboten. Zusätzlich steht mindestens eine studentische Hilfskraft beratend zur Verfügung. Der Besuch einer Studienfachberatung jeweils nach den ersten beiden Studiensemestern wird empfohlen. Die beiden Studienfachberatungen dienen der ersten notwendigen Orientierung.

§ 3 Prüfungsausschuss

Zuständig für die Organisation der Prüfungen und die übrigen in der RSPO genannten Aufgaben ist der vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin eingesetzte Prüfungsausschuss.

§ 4 Lehr- und Lernformen

  1. Im Rahmen des Lehrangebots werden folgende Lehr- und Lernformen angeboten:
    1. Vorlesungen (V): Vorlesungen vermitteln entweder einen Überblick über einen größeren Gegenstandsbereich des Faches und seine methodischen oder theoretischen Grundlagen oder Kenntnisse über ein spezielles Stoffgebiet und seine Forschungsprobleme. Die vorrangige Lehrform istder Vortrag der jeweiligen Lehrkraft.
    2. Übungen (Ü): Übungen dienen der Vertiefung des zugehörigen Vorlesungsstoffes. Im Mittelpunkt steht in der Regel die Bearbeitung von Übungsaufgaben. Die vorrangigen Arbeitsformen sind Diskussionen über die Lösungsstrategie der Übungsaufgaben und die schriftliche Darstellung der Lösungen.
    3. Grundkurs (GK): Grundkurse haben einführenden oder grundlegenden Charakter. Die vorrangige Lehrform ist der Vortrag der jeweiligen Lehrkraft im Präsenzunterricht sowie von ihr moderierte Gespräche und Diskussionen zu grundlegenden Themen, Problemen oder Fragestellungen.
    4. Proseminare (PS): Proseminare dienen der gründlichen Auseinandersetzung mit exemplarischen Themenbereichen. Die vorrangige Arbeitsform ist der Vortrag der Studentinnen und Studenten.
  2. Die Lehr- und Lernformen gemäß Abs. 1 können in Blended-Learning-Arrangements (Integriertes Lernen) umgesetzt werden. Das Präsenzstudium wird hierbei mit elektronischen Internet-basierten Medien (E-Learning) verknüpft. Dabei werden ausgewählte Lehr- und Lernaktivitäten über die zentralen E-Learning-Anwendungen der Freien Universität Berlin angeboten und von den Studentinnen und Studenten einzeln oder in einer Gruppe selbstständig und/oder betreut bearbeitet. Blended Learning kann in der Durchführungsphase (Austausch und Diskussion von Lernobjekten, Lösung von Aufgaben, Intensivierung der Kommunikation zwischen den Lernenden und Lehrenden) bzw. in der Nachbereitungsphase (Lernerfolgskontrolle, Transferunterstützung) eingesetzt werden.

§ 5 Wiederholung von Prüfungsleistungen

  1. Eine mit „nicht ausreichend“ (über 4,0) bewertete Bachelorarbeit darf einmal wiederholt werden.
  2. Modulprüfungen dürfen im Falle des Nichtbestehens dreimal wiederholt werden.
  3. Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prüfungsleistungen in Form einer Klausur dürfen einmalig zur Notenverbesserung in einer Nachklausur, die spätestens in der ersten Vorlesungswoche des Folgesemesters stattfindet, wiederholt werden. Gewertet wird die Note mit dem besseren Ergebnis. Im Fall von Wiederholungsprüfungen isteine Notenverbesserung ausgeschlossen.

§ 6 Qualifikationsziele

  1. Die Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs kennen und verstehen die fachlichen Hintergründe der schulischen Lehrinhalte für die Mathematik und haben ein darüber hinausgehendes Grundlagenwissen in Mathematik. Sie verfügen über ein kritisches Verständnis wichtiger mathematischer Begriffe, Methoden und Lehrsätze und sind in der Lage, mathematische Denkweisen zu verstehen und nachzuvollziehen. Sie können ihr Wissen beim Lösen mathematischer Aufgaben anwenden, mathematische Texte fachgerecht analysieren und deren Richtigkeit beurteilen. Sie sind in der Lage, die schulischen Lehrinhalte für die Mathematik vor dem fachlichen Hintergrund zu beurteilen sowie schulrelevante mathematische Software anzuwenden.
  2. Die Absolventinnen und Absolventen können selbstständig mit Fachliteratur arbeiten und verfügen über Grundfertigkeiten im Verfassen und Präsentieren wissenschaftlicher Texte. Sie besitzen ein modernes Verständnis für Gender und Diversivity und sind in der Lage, im Team zu arbeiten.
  3. Die Absolventinnen und Absolventen sind für weiterführende, insbesondere lehramtsbezogene Masterstudiengänge qualifiziert. Durch das erworbene Grundlagenwissen sowie die Fähigkeit zum Problemlösen und zum Erkennen von Zusammenhängen stehen den Studentinnen und Studenten neben dem Feld der mathematischen Bildung auch andere Tätigkeitsfelder in Wirtschaft und Gesellschaft offen.

§ 7 Studieninhalte

  1. Die Studienabsolventinnen und -absolventen erwerben anschlussfähiges mathematisches und mathematikdidaktisches Wissen, das es ihnen ermöglicht, gezielt Lern- und Bildungsprozesse im Fach Mathematik zu gestalten und neue fachliche und fächerverbindende Entwicklungen selbstständig in den Unterricht und in die Schulentwicklung einzubringen. Sie beherrschen mathematische Arbeitsweisen wie Vermuten, Beweisen und Mathematisieren, können fremde Argumente überprüfen und Argumentationsketten mündlich und schriftlich kommunizieren. Sie haben ein durch Querverbindungen vernetztes, gültiges Bild von der Wissenschaft Mathematik und können Bezüge zur Schulmathematik herstellen. Sie können mathematische Lehr- und Lernprozesse auf der Basis fachdidaktischer Konzepte analysieren und reflektieren. Hierzu vermittelt der Bachelorstudiengang grundlegende Kenntnisse der Begriffe, Strukturen und Methoden aus den Gebieten der Analysis, der (Linearen) Algebra, der Zahlentheorie, der Geometrie und der Stochastik sowie der mathematischen Fachdidaktik.
  2. Die Aneignung mathematischer Kompetenzen geht einher mit der Entwicklung überfachlicher Fähigkeiten und Schlüsselqualifikationen. Es werden ein hohes Abstraktionsvermögen, ein großer Einfallsreichtum, eine exakte und ausdauernde Arbeitstechnik und der routinierte Umgang mit modernen Informations- und Kommunikationssystemen eingeübt.

§ 8 Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester.

§ 9 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen

  1. Im Rahmen des Bachelorstudiengangs sind insgesamt Leistungen im Umfang von 180 Leistungspunkten (LP) zu erbringen. Der Bachelorstudiengang gliedert sich in:
    1. das Kernfach im Umfang von 90 LP, davon 10 LP für die Bachelorarbeit mit Präsentation der Ergebnisse,
    2. ein 60-LP-Modulangebot aus anderen fachlichen lehramtsbezogenen Bereichen im Umfang von 60 LP und
    3. den Studienbereich Lehramtsbezogene Berufswissenschaft für Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien (LBW-ISS-GYM) im Umfang von 30 LP.
  2. Das Kernfach gliedert sich neben der Bachelorarbeit mit Präsentation der Ergebnisse in einen Grundlagenbereich im Umfang von 40 LP, einen Aufbaubereich im Umfang von 20 LP und einen Vertiefungsbereich im Umfang von 20 LP wie folgt:
    1. Im Grundlagenbereich im Umfang von 40 LP sind folgende Module zu absolvieren:
      • Modul: Mathematik entdecken I (10 LP),
      • Modul: Mathematik entdecken II (5 LP),
      • Modul: Mathematisches Panorama (5 LP),
      • Modul: Analysis I (10 LP) und
      • Modul: Lineare Algebra I (10 LP).
    2. Im Aufbaubereich im Umfang von 20 LP müssen zwei von den drei folgenden Modulen gewählt und absolviert werden:
      • Modul: Analysis II (10 LP),
      • Modul: Lineare Algebra II (10 LP) und/oder
      • Modul: Zahlen, Gleichungen, algebraische Strukturen (10 LP).
    3. Der Vertiefungsbereich im Umfang von 20 LP gliedert sich in einen Pflichtbereich im Umfang von 15 LP und einen Wahlpflichtbereich im Umfang von 5 LP wie folgt:
      1. Pflichtbereich: Folgende Module sind zu absolvieren:
        • Modul: Wahrscheinlichkeit und Statistik (10 LP) und
        • Modul: Proseminar Mathematik - Lehramt (5 LP).
      2. Wahlpflichtbereich: Es istein Modul aus den folgenden Modulen zu wählen und zu absolvieren:
        • Modul: Computerorientierte Mathematik I (5 LP) oder
        • Modul: Computerorientierte Mathematik II (5 LP) oder
        • Modul: Computeralgebra (5 LP).
  3. Als 60-LP-Modulangebot aus anderen fachlichen lehramtsbezogenen Bereichen gemäß Abs. 1 Nr. 2 sind Modulangebote der übrigen Fachbereiche der Freien Universität Berlin wählbar, sofern aufgrund der Wahl eines solchen Modulangebots die Zulassung zu einem lehramtsbezogenen Masterstudiengang im Anschluss an den Bachelorabschluss möglich ist.Hierfür ist im Rahmen des Bachelorstudiengangs neben dem Kernfach ein 60-LP-Modulangebot für eines der Fächer gemäß §3 Lehramtszugangsverordnung (LZVO) in Verbindung mit der Anlage 2 zur LZVO und der Studienbereich LBW-ISS-GYM zu absolvieren. Darüber hinaus muss den Studentinnen und Studenten des Bachelorstudiengangs die Wählbarkeit für das gewünschte 60-Leistungspunkte-Modulangebot aufgrund von Beschlüssen der jeweils zuständigen Organe zugesichert worden sein. Dies gilt für Modulangebote der anderen Universitäten der Länder Berlin und Brandenburg entsprechend. Der Katalog der wählbaren Modulangebote wird rechtzeitig in geeigneter Weise bekannt gegeben.
  4. Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalte und Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, den zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teilnahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prüfungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, die den Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, die Regeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren für die Module die Modulbeschreibungen in der Anlage 1. Für die Module „Analysis I“, „Lineare Algebra I“, Analysis II“, Lineare Algebra II“, „Computerorientierte Mathematik I“ und „Computerorientierte Mathematik II“, „Computeralgebra“ wird auf die Studienordnung und die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik des Fachbereichs Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin verwiesen. Für die Module des gewählten 60-LP-Modulangebots gemäß Abs. 1 Nr. 2 wird auf die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung verwiesen.
  5. Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im Bachelorstudiengang unterrichtet der exemplarische Studienverlaufsplan in der Anlage 2 unter 2.1.

§ 10 Studienbereich Lehramtsbezogene Berufswissenschaft für Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien (LBW-ISS-GYM)

  1. Die Module des Studienbereichs LBW-ISS-GYM vermitteln den Studentinnen und Studenten erziehungswissenschaftliches und fachdidaktisches Basiswissen, ermöglichen eine theoriegeleitete Reflektion ihrer Lehrerfahrungen und bereiten auf der Grundlage der erworbenen Qualifikationen und Erfahrungen auf eine Berufswahlentscheidung vor.
  2. Die Module des Studienbereichs LBW-ISS-GYM werden in der Studienordnung für den Studienbereich Lehramtsbezogene Berufswissenschaft für Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien im Rahmen von Bachelorstudiengängen mit Lehramtsoption der Freien Universität Berlin (SPO-LBW-ISS-GYM) beschrieben.
  3. Der Studienbereich LBW-ISS-GYM umfasst erziehungswissenschaftliche und fachdidaktische Module. Die Beratung zu den allgemeinen Regelungen des Studienbereichs wird von dem Studienfachberater oder der Studienfachberaterin in Verbindung mit dem Zentrum für Lehrerbildung durchgeführt.
  4. Die Module gemäß Abs. 1 und darin erbrachte Leistungen dürfen nicht mit Modulen und Leistungen des Kernfachs gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 und des gewählten 60-LP-Modulangebots gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 übereinstimmen.

§ 11 Bachelorarbeit

  1. Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass die Studentin oder der Student in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem oder Thema des Faches Mathematik nach fachwissenschaftlichen Methoden selbstständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht schriftlich und mündlich darzustellen und zu bewerten.
  2. Studentinnen und Studenten werden auf Antrag zur Bachelorarbeit zugelassen, wenn sie bei Antragstellung nachweisen, dass sie
    1. im Bachelorstudiengang zuletzt an der Freien Universität Berlin immatrikuliert gewesen sind und
    2. bereits Module im Umfang von mindestens 60 LP im Bachelorstudiengang erfolgreich absolviert haben.
  3. Dem Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit sind Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 2 beizufügen, ferner die Bescheinigung einer prüfungsberechtigten Lehrkraft über die Bereitschaft zur Übernahme der Betreuung der Bachelorarbeit. Der zuständige Prüfungsausschuss entscheidet über den Antrag. Wird eine Bescheinigung über die Übernahme der Betreuung der Bachelorarbeit gemäß Satz 1 nicht vorgelegt, so setzt der Prüfungsausschuss eine Betreuerin oder einen Betreuer ein. Die für das jeweilige Semester geltenden Termine zur Anmeldung zur Bachelorarbeit werden vom Prüfungsausschuss rechtzeitig bekannt gegeben.

  4. Der Prüfungsausschuss gibt in Abstimmung mit der Betreuerin oder dem Betreuer im Benehmen mit dem Prüfling das Thema der Bachelorarbeit aus. Thema und Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Bearbeitung innerhalb der Bearbeitungszeit abgeschlossen werden kann. Ausgabe und Fristeinhaltung sind aktenkundig zu machen.

  5. Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 300 Stunden und die Abgabefrist beträgt 16 Wochen. War eine Studentin oder ein Student über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten aus triftigem Grund an der Bearbeitung gehindert, entscheidet der Prüfungsausschuss, ob die Bachelorarbeit neu erbracht werden muss. Die Prüfungsleistung hinsichtlich der Bachelorarbeit gilt für den Fall, dass der Prüfungsausschuss eine erneute Erbringung verlangt, als nicht unternommen.
  6. Als Beginn der Bearbeitungszeit und der Abgabefrist gilt das Datum der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss. Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten zwei Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als nicht ausgegeben. Bei der Abgabe hat die Studentin oder der Student schriftlich zu versichern, dass sie oder er die Bachelorarbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Die Bachelorarbeit ist in drei maschinenschriftlichen gebundenen Exemplaren sowie in elektronischer Form im Portable-Document-Format (PDF) abzugeben. Die PDF-Datei muss den Text maschinenlesbar und nicht nur grafisch enthalten; ferner darf sie keine Rechtebeschränkung aufweisen.
  7. Die Ergebnisse der Bachelorarbeit werden in einer Präsentation vorgestellt, wissenschaftlich eingeordnet (ca. 15 Minuten) und diskutiert (ca. 15 Minuten). Voraussetzung für die Teilnahme an der Präsentation ist die Abgabe der Bachelorarbeit. Die mündliche Präsentation schließt sich so bald wie möglich der Abgabe der Bachelorarbeit an. Der Termin wird rechtzeitig in geeigneter Form bekannt gegeben. Der mündliche Teil der Bachelorarbeit wird von zwei Prüfungsberechtigten abgenommen. Sie sollen mit den Prüferinnen oder Prüfern der Bachelorarbeit identisch sein. Die Note für die Präsentation ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der beiden Einzelnoten.
  8. Die Bachelorarbeit ist innerhalb von vier Wochen von zwei vom Prüfungsausschuss bestellten Prüfungsberechtigten mit einer schriftlichen Begründung zu bewerten. Dabei soll die Betreuerin oder der Betreuer der Bachelorarbeit eine oder einer der Prüfungsberechtigten sein. Mindestens eine dieser beiden Bewertungen soll von einer prüfungsberechtigten Lehrkraft sein, die am Fachbereich Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin hauptberuflich beschäftigt ist. Die Note für den schriftlichen Teil der Bachelorarbeit ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der beiden Einzelnoten.
  9. Die Note für den mündlichen Teil der Bachelorarbeit fließt mit einem Viertel und die Note für den schriftlichen Teil der Bachelorarbeit fließtmit drei Vierteln in die zusammengefasste Note für die Bachelorarbeit ein.
  10. Die Bachelorarbeit ist bestanden, wenn die zusammengefasste Note für die Bachelorarbeit mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertet wurde.
  11. Die Anrechnung einer Leistung auf die Bachelorarbeit ist zulässig und kann beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Voraussetzung für eine solche Anrechnung ist,dass sich die Prüfungsbedingungen und die Aufgabenstellung der vorgelegten Leistung bezüglich der Qualität, des Niveaus, der Lernergebnisse, des Umfangs und des Profils nicht wesentlich von den Prüfungsbedingungen und der Aufgabenstellung einer im Bachelorstudiengang zu erbringenden Bachelorarbeit, die das Qualifikationsprofil des Bachelorstudiengangs in besonderer Weise prägt, unterscheidet. Dem Antrag sind ein Exemplar der Leistung in gebundener Form und ein Exemplar in elektronischer Form, sowie Nachweise über die Begutachtung und Bewertung der Leistung beizulegen.

§ 12 Auslandsstudium

  1. Den Studentinnen und Studenten wird ein Auslandsstudienaufenthalt empfohlen. Im Rahmen des Auslandsstudiums sollen Leistungen erbracht werden, die für den Bachelorstudiengang und ergänzende Studienbereiche anrechenbar sind.
  2. Dem Auslandsstudium soll der Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Studentin oder dem Studenten, der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sowie der zuständigen Stelle der im Ausland ansässigen wissenschaftlichen Institution über die Dauer des Auslandsaufenthalts, über die im Rahmen des Auslandsaufenthalts zu erbringenden Leistungen, die gleichwertig zu den Leistungen im Bachelorstudiengang sein müssen, sowie die den Leistungen zugeordneten Leistungspunkte vorausgehen. Vereinbarungsgemäß erbrachte Leistungen werden angerechnet.
  3. Der oder die Verantwortliche für Stipendienprogramme unterstützt die Studentinnen und Studenten bei der Planung und Vorbereitung des Auslandsstudiums.
  4. Als geeigneter Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt wird das vierte Fachsemester empfohlen.
  5. Daneben gibt es auch die Möglichkeit, das Berufspraktikum im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes zu absolvieren. Dazu berät ausführlich der Career Service und die oder der vom Fachbereichsrat bestellte Praktikumsverantwortliche.

§ 13 Studienabschluss

  1. Voraussetzung für den Studienabschluss ist, dass die gemäß §§ 9 und 11 geforderten Leistungen erbracht worden sind.
  2. Der Studienabschluss ist ausgeschlossen, soweit die Studentin oder der Student an einer Hochschule im gleichen Studiengang oder in einem Modul, welches mit einem der im Bachelorstudiengang zu absolvierenden und bei der Ermittlung der Gesamtnote zu berücksichtigenden Module identisch oder vergleichbar ist, Leistungen endgültig nicht erbracht oder Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden hat oder sich in einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet.
  3. Dem Antrag auf Feststellung des Studienabschlusses sind Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 1 und eine Versicherung beizufügen, dass für die Person der Antragstellerin oder des Antragstellers keiner der Fälle gemäß Abs. 2 vorliegt. Über den Antrag entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.
  4. Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der Hochschulgrad Bachelor of Science (B. Sc.) verliehen. Die Studentinnen und Studenten erhalten ein Zeugnis und eine Urkunde (Anlagen 3 und 4), sowie ein Diploma Supplement (englische und deutsche Version). Darüber hinaus wird eine Zeugnisergänzung mit Angaben zu den einzelnen Modulen und ihren Bestandteilen (Transkript) erstellt. Auf Antrag werden ergänzend englische Versionen von Zeugnis und Urkunde ausgehändigt.

§ 14 Zugangsvoraussetzung

Zugangsvoraussetzung für das 60-LP-Modulangebot ist die Zulassung zu einem Bachelorstudiengang der Freien Universität Berlin mit einem 90 LP umfassenden Kernfach, das einem der Fächer gemäß § 3 Lehramtszugangsverordnung (LZVO) in Verbindung mit der Anlage 2 zur LZVO entspricht, soweit dessen Kombinierbarkeit mit dem 60-LP-Modulangebot nicht durch anderweitige Regelungen ausgeschlossen ist. Der Katalog der in Betracht kommenden Bachelorstudiengänge wird rechtzeitig vor Beginn des Zulassungsverfahrens bekannt gegeben.

§ 15 Qualifikationsziele

  1. Die Absolventinnen und Absolventen des 60-LP-Modulangebots besitzen grundlegende Kenntnisse im Fach Mathematik einschließlich der entsprechenden wissenschaftlichen Arbeitsmethoden sowie praktische Fertigkeiten, die für Berufsfelder der mathematischen Bildung relevant sind. Sie kennen und verstehen fachliche Hintergründe der schulischen Lehrinhalte für die Mathematik. Sie verfügen über ein kritisches Verständnis wichtiger mathematischer Begriffe, Methoden und Lehrsätze und sind in der Lage, mathematische Denkweisen zu verstehen und nachzuvollziehen. Sie können ihr Wissen beim Lösen mathematischer Aufgaben anwenden, mathematische Texte fachgerecht analysieren und deren Richtigkeit beurteilen. Sie sind in der Lage, schulische Lehrinhalte für die Mathematik vor dem fachlichen Hintergrund zu beurteilen sowie schulrelevante mathematische Software anzuwenden.
  2. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Grundfertigkeiten im Lesen und Verfassen sowie der Präsentation mathematischer Texte. Sie haben eine gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift und ein ausgeprägtes Kommunikationsvermögen und sind in der Lage, moderne Informations- und Kommunikationssysteme einzusetzen. Sie besitzen ein modernes Diversivitätsverständnis.

§ 16 Studieninhalte

  1. Die Studienabsolventinnen und -absolventen erwerben anschlussfähiges mathematisches und mathematikdidaktisches Wissen, das es ihnen ermöglicht, gezielt Lern- und Bildungsprozesse im Fach Mathematik zu gestalten und neue fachliche und fächerverbindende Entwicklungen selbstständig in den Unterricht und in die Schulentwicklung einzubringen. Sie beherrschen mathematische Arbeitsweisen wie Vermuten, Beweisen und Mathematisieren, können fremde Argumente überprüfen und Argumentationsketten mündlich und schriftlich kommunizieren. Sie haben ein durch Querverbindungen vernetztes, gültiges Bild von der Wissenschaft Mathematik und können Bezüge zur Schulmathematik herstellen. Sie können mathematische Lehr- und Lernprozesse auf der Basis fachdidaktischer Konzepte analysieren und reflektieren. Hierzu vermittelt das 60-LP-Modulangebot grundlegende Kenntnisse der Begriffe, Strukturen und Methoden aus den Gebieten der Analysis, der (Linearen) Algebra, der Zahlentheorie, der Geometrie und der Stochastik sowie der mathematischen Fachdidaktik.
  2. Die Aneignung mathematischer Kompetenzen geht einher mit der Entwicklung überfachlicher Fähigkeiten. Die Studentinnen und Studenten erwerben Abstraktionsvermögen, Einfallsreichtum, exakte Arbeitstechnik und lernen den Umgang mit modernen Informationsund Kommunikationssystemen.

§ 17 Aufbau und Gliederung; Umfang der Leistungen

  1. Im Rahmen des 60-LP-Modulangebots sind Leistungen im Umfang von insgesamt 60 LP nachzuweisen. Das 60-LP-Modulangebot gliedert sich in einen Grundlagenbereich im Umfang von 30 LP, einen Aufbaubereich im Umfang von 10 LP und einen Vertiefungsbereich im Umfang von 20 LP.
    1. Im Grundlagenbereich im Umfang von 30 LP sind folgende Module zu absolvieren:
      • Modul: Mathematik entdecken I (10 LP),
      • Modul: Analysis I (10 LP) und
      • Modul: Lineare Algebra I (10 LP).
    2. Im Aufbaubereich im Umfang von 10 LP ist eines der folgenden Module zu wählen und zu absolvieren:
      • Modul: Analysis II (10 LP) oder
      • Modul: Lineare Algebra II (10 LP) oder
      • Modul: Zahlen, Gleichungen, algebraische Strukturen (10 LP).
    3. Im Vertiefungsbereich sind drei Module im Umfang von insgesamt 20 LP wie folgt zu absolvieren:
      1. Es sind folgende zwei Module zu absolvieren:
        • Modul: Wahrscheinlichkeit und Statistik (10 LP) und
        • Modul: Proseminar Mathematik - Lehramt (5 LP) und
      2. Aus den beiden folgenden Modulen ist ein weiteres Modul als drittes Modul zu wählen und zu absolvieren:
        • Modul: Computerorientierte Mathematik I (5 LP) oder
        • Modul: Computerorientierte Mathematik II (5 LP) oder
        • Modul: Computeralgebra (5 LP).
  2. Über die Zugangsvoraussetzungen, die Inhalte und Qualifikationsziele, die Lehr- und Lernformen, den zeitlichen Arbeitsaufwand, die Formen der aktiven Teilnahme, die zu erbringenden studienbegleitenden Prüfungsleistungen, die Angaben über die Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme an den Lehr- und Lernformen, die den Modulen jeweils zugeordneten Leistungspunkte, die Regeldauer und die Angebotshäufigkeit informieren für die Module die Modulbeschreibungen in der Anlage 1. Für die Module „Analysis I“, „Lineare Algebra I“, Analysis II“, Lineare Algebra II“, „Computerorientierte Mathematik I“ und „Computerorientierte Mathematik II“, „Computeralgebra“ wird auf die Studienordnung und die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik des Fachbereichs Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin verwiesen.
  3. Über den empfohlenen Verlauf des Studiums im 60-LP-Modulangebot unterrichtet der exemplarische Studienverlaufsplan in der Anlage 2 unter 2.2.

§ 18 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

  1. Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Universität Berlin) zum 1. Oktober 2017 in Kraft.
  2. Gleichzeitig tritt die Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang und das 60-LP-Modulangebot vom 13. Mai 2015 (FU-Mitteilungen 27/ 2015, S. 1075) außer Kraft.
  3. Diese Ordnung gilt für Studentinnen und Studenten, die nach deren Inkrafttreten im Bachelorstudiengang an der Freien Universität Berlin immatrikuliert oder für das 60-LP-Modulangebot an der Freien Universität Berlin registriert werden. Studentinnen und Studenten, die vor dem Inkrafttreten dieser Ordnung für den Bachelorstudiengang an der Freien Universität Berlin immatrikuliert oder für das 60-LP-Modulangebot an der Freien Universität Berlin registriert worden sind, studieren und erbringen die Leistungen auf der Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung gemäß Abs. 2, sofern sie nicht die Fortsetzung des Studiums und die Erbringung der Leistungen gemäß dieser Ordnung beim Prüfungsausschuss beantragen. Anlässlich der auf den Antrag hin erfolgenden Umschreibung entscheidet der Prüfungsausschuss über die Anrechnung von zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits erbrachten Leistungen auf nach Maßgabe dieser Ordnung zu erbringende Leistungen, wobei den Erfordernissen von Vertrauensschutz und Gleichbehandlungsgebot Rechnung getragen wird. Die Entscheidung über den Umschreibungsantrag wird zum Beginn der Vorlesungszeit des auf seine Stellung folgenden Semesters wirksam. Die Umschreibung ist nicht revidierbar.
  4. Die Möglichkeit des Studienabschlusses auf der Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung gemäß Abs. 2 wird bis zum Ende des Sommersemesters 2020 gewährleistet.

  1. Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin am 13. Juni 2017 bestätigt worden.